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Aus: Ausgabe vom 29.01.2026, Seite 3 / Abgeschrieben

Doomsday Clock: IPPNW fordert Rüstungskontrolle und Abrüstung

«Weltuntergangsuhr» so nah an Mitternacht wie nie zuvor.jpg
»Weltuntergangsuhr« oder »Doomsday Clock« des Bulletin of the Atomic Scientists

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW forderte am Mittwoch mit Blick auf die Weltuntergangsuhr Rüstungskontrolle und Abrüstung

Vor wenigen Minuten verkündeten die Wissenschafter*innen des Bulletin of Atomic Scientists die aktuelle Uhrzeit auf der Doomsday Clock: Es sind noch 85 Sekunden bis Mitternacht! Damit rückt die Doomsday Clock auch dieses Jahr wieder vor, die Welt steht näher am Abgrund als jemals zuvor. (…)

»Die Doomsday Clock ist eine Warnung an die Menschheit: Wir arbeiten an unserer eigenen Vernichtung durch Atomwaffen, unkontrollierte Technologien und das Ignorieren der Klimakatastrophe. Wir haben aber auch die Möglichkeit, die Uhrzeiger zurückzudrehen!«, so Dr. med. Lars Pohlmeier, Kovorsitzender der deutschen IPPNW-Sektion.

Am 5. Februar läuft der letzte große Rüstungskontrollvertrag zwischen den USA und Russland aus: New Start. Er begrenzt die Anzahl der einsatzbereiten strategischen Atomsprengköpfe beider Staaten auf maximal 1.550 Stück, auch die Zahl der einsatzbereiten Träger- und Startsysteme ist limitiert. Ohne New Start können die USA und Russland ungebremst nuklear aufrüsten. Bereits jetzt modernisieren alle Atomwaffenstaaten ihre Arsenale oder bauen sie sogar aus.

»Das Ende des New-Start-Vertrags droht die Welt in eine neue nukleare Rüstungsspirale zu stoßen. Die Doomsday Clock gibt uns bereits jetzt nur noch 85 Sekunden bis zum Weltuntergang. Ohne Anschlussregelungen zum New Start wird sich diese Zeit weiter verkürzen und die Welt noch unsicherer«, mahnt Pohlmeier. Die IPPNW fordert mit Blick auf die Doomsday Clock und das nahende Ende des New-START-Vertrags mehr Engagement für nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstung. (…)

Der Rechtshilfefonds für Kurden in Deutschland Azadi informierte am Dienstag über eine Verurteilung einer kurdischen Aktivistin wegen PKK-Mitgliedschaft zu einer Bewährungsstrafe:

Das Oberlandesgericht München hat am heutigen Dienstag, dem 27. Januar 2026, eine kurdische Aktivistin wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, der Haftbefehl aufgehoben und die Verurteilte aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) sah es als erwiesen an, dass die 64jährige als Mitglied der PKK im Zeitraum von 2020 bis zu ihrer Festnahme Anfang Februar 2025 als sogenannte Frontarbeiterin der Organisation für das Gebiet Nürnberg verantwortlich gewesen war. (…)

In seiner mündlichen Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter auf sein persönliches Störgefühl bei der Verurteilung der Kurdin ein. Zum einen würden seit Jahren kurdische Aktivist:innen als »Terroristen« verfolgt, während der Senat sonst gegen Mitglieder des Islamischen Staats und ähnlicher Gruppen verhandle und dabei ganz andere Taten verhandelt würden. Zum anderen sei die Motivation kurdischer Angeklagter durchaus nachvollziehbar.

Die kurdische Aktivistin war am 4. Februar 2025 in ihrer Wohnung in Nürnberg festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden, zunächst in München, dann in Würzburg und zuletzt in Aichach. (…)

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