Maßanzüge und Milliarden
Von Florian Osuch
Wie konnte es geschehen, dass Wirtschaftskriminelle den deutschen Staat über viele Jahre um viele Milliarden Euro prellten? Die Rede ist von den sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Dieser Skandal ist in der Öffentlichkeit inzwischen fast schon wieder in Vergessenheit geraten – während Politiker tagtäglich angeblichen »Sozialbetrug« skandalisieren und sich mit Vorschlägen überbieten, wie der Armutsbevölkerung noch mehr Geld weggenommen werden kann. Akteure des Cum-Ex-Steuerbetruges waren keine Bürgergeldbezieher, sondern Aktienhändler – sogenannte Trader –, Anwälte, Berater, Beschäftigte bei Sparkassen oder Volksbanken sowie Manager von Banken, ausländischen Pensionsfonds und Versicherungen.
Als der Betrug aufflog, wurde die Technik lange als komplex und selbst für mit der Finanzmaterie Vertraute schwer verständlich dargestellt. Das war ein geschickter Schachzug, der von teilweise selbst an dem Betrug beteiligten »Experten« mit der Lüge gefüttert wurde, bei Cum-Ex sei nur eine Gesetzeslücke ausgenutzt worden. Die Geschäfte zum Nachteil des Fiskus seien zwar gewiss moralisch zu verurteilen, aber sie seien letztlich nicht illegal und damit kein Fall für die Justiz. Doch das waren sie von Beginn an.
Anne Brorhilker leitete als Oberstaatsanwältin in Köln jahrelang die Ermittlungen in Sachen Cum-Ex. Im Frühjahr 2024 verließ sie den Staatsdienst und ging zum Verein Finanzwende. Ihr kürzlich erschienenes Buch zum Cum-Ex-Skandal ist äußerst lesenswert. Sie erläutert in dem Buch nicht zuletzt, weshalb der Betrug so lange unentdeckt blieb. Beharrlich war von den Beschuldigten zu hören, der Profit sei nicht durch Steuerbetrug, sondern durch »Marktdifferenzen« entstanden. Und mitgemischt haben nicht nur verschwiegene private Bankhäuser. Auch bei Landesbanken wie der HSH-Bank, West-LB oder der Landesbank Berlin sei der Cum-Ex-Betrug »weit verbreitet« gewesen, schreibt Brorhilker.
Brorhilker gibt Einblicke in ihre Ermittlungstätigkeit, skizziert detailliert europaweite Ermittlungen und Durchsuchungen bei Banken. Deutlich wird der ungleiche Kampf der für solche Ermittlungen zu schwach aufgestellten Behörden gegen die in jeder Hinsicht bestens ausgestattete Finanzbranche. Und sie stellt klar, dass Cum-Ex kein »Graubereich« war, sondern strafbarer Betrug.
Die Masche war eigentlich recht simpel. Aktien im Wert von teilweise mehreren Milliarden Euro mussten auf wenige Stunden genau unter den Beteiligten transferiert werden, teils mehrfach und oftmals auch über Ländergrenzen hinweg. Die heimischen Banken stellten als Mittäter Bescheinigungen aus, wonach Kapitalertragssteuer abgeführt worden sei, die aber in Wirklichkeit nicht gezahlt wurde. Die Kapitalertragssteuer wird fällig, wenn zum Beispiel Dividenden ausgeschüttet werden. Banken oder Versicherungen in Deutschland können sich unter bestimmten Umständen Kapitalertragssteuer vom Finanzamt erstatten lassen – aber natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sie zuvor auch tatsächlich abgeführt worden ist. Mit den falschen Bescheinigungen ergaunerten sich die Kriminellen im Maßanzug Schätzungen zufolge 30 bis 50 Milliarden Euro – also den Jahresetat eines großen Bundesministeriums. Geld, das für Kitas, Schwimmbäder oder die Bahn fehlte.
Bei einem der vielen Cum-Ex-Prozesse, schreibt Brorhilker, habe ein Beamter des Bundeszentralamts für Steuern ausgesagt, seine Behörde erstatte die Kapitalertragssteuer an die Banken »überwiegend vollautomatisch«. Ohne Prüfung, ob die Steuern real überhaupt bezahlt worden waren. Hier dürften nicht wenige Leser des Buches, die Erfahrungen mit Finanzbeamten gemacht haben, die für kleinste Erstattungen Belege anfordern, mit dem Kopf schütteln.
Im Buch wird das gigantische Ausmaß des Cum-Ex-Skandals sehr deutlich. An den Betrügereien sei nicht etwa nur »eine kleine Gruppe von wild gewordenen Tradern« beteiligt gewesen, betont die Autorin. Von Kronzeugen, die aus Angst vor Haftstrafen mit den Ermittlern kooperierten, wisse man, wie viele Personen in den Geldhäusern Bescheid wussten – es waren Tausende, von kleinen Bankmitarbeitern bis zu den führenden Managern. Nur ganz wenige der Verantwortlichen mussten sich letztlich vor Gericht verantworten. Als einer der Hauptakteure gilt der inzwischen verurteilte Hanno Berger, der selbst viele Jahre als Finanzbeamter tätig war, bis er in die sogenannte Finanzbranche wechselte. Er dürfte in seinem ersten Job irgendwann erkannt haben, wie leicht und lukrativ Steuerbetrug sein kann – wenn er denn im großen Stil von gut vernetzten Leuten mit dem nötigen Einfluss organisiert wird. Das Entdeckungsrisiko bei Cum-Ex ist laut Brorhilker weiterhin sehr gering. Berger immerhin wurde in zwei Verfahren wegen besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt.
Neue Enthüllungen zu Cum-Ex-Netzwerken in Politik und Wirtschaft gibt es in dem Buch eher nicht. Detailliert stellt Brorhilker allerdings dar, wie der Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex in Hamburg um die Bereitstellung von Unterlagen kämpfen musste. Der Umstand, dass einige Textstellen im Buch geschwärzt sind, ist ein Hinweis darauf, dass die Anstrengungen, diesen Skandal so weit wie irgend möglich im Halbdunkel zu halten, weiter andauern. So offen, wie Brorhilker seit dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst vielleicht gerne über Cum-Ex schreiben würde, kann sie das offenbar nicht tun.
Anne Brorhilker: Cum/Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität lohnt. Heyne, München 2025, 272 Seiten, 24 Euro
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Leserbrief von Günter Buhlke aus Berlin (27. Januar 2026 um 11:00 Uhr)Die Unmoral der Justizbehörde bewegt sich weiter in Richtung schwarzes Loch. Das Cum-Ex-Verfahren gegen Bankchef Christian Olearius wurde nach jahrelanger Verschleppung, ohne Urteil, eingestellt. Es ging nicht um den Betrugsfall eines Kassenangestellten. Cum-Ex-Betrug hat seit Jahren dem deutschen Haushalt 30 bis 50 Milliarden Euro entzogen. Ein Sprichwort besagt: »Die Kleinen werden gehängt, die Großen lässt man laufen.« Kanzler und Finanzminister akzeptieren diese Unmoral in Notzeiten des deutschen Staatshaushaltes. Hut ab vor Anne Brorhilker, die als Oberstaatsanwältin aus Protest wegen der Verschleppungstaktik der Justizbehörden ihre Arbeitsstelle in Köln aufgegeben hat. Ihr jüngstes Buch (Heyneverlag) sollte Pflichtliteratur für Jurastudenten werden. Ein Vorschlag an die Kultusministerkonferenz.
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