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Zwangsgeld gegen Polen wegen Tagebau Turów

Luxemburg. Polen muss nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ein Zwangsgeld in zweistelliger Millionenhöhe im Streit um das Bergwerk Turów akzeptieren, eine Entscheidung aus erster Instanz ist rechtmäßig. Durch eine Einigung zwischen Polen und der Tschechischen Republik konnte die Pflicht zur Zahlung nicht wegfallen. Der eingezogene Betrag beläuft sich in der Hauptforderung auf 68,5 Millionen Euro. Hintergrund ist ein Konflikt um den Braunkohleabbau im Dreiländereck, nur wenige Kilometer entfernt vom sächsischen Zittau. Polen wollte den Abbau im Tagebau erweitern. Kritiker befürchteten eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sowie Gebäudeschäden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.01.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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