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Aus: Ausgabe vom 08.01.2026, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Eberswalder Würstchen

Groß frisst Klein

Tönnies macht Eberswalder Wurstfabrik dicht. Langjährige Beschäftigte ohne nennenswerte Entschädigung
Von Gudrun Giese
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Im Osten kennen sie alle: Die Eberswalder Würstchen aus Britz

Als »Marktbereinigung« beschönigen Neoliberale die Übernahme kleinerer Betriebe zum Zwecke der baldigen Schließung. In Brandenburg hat es nun kurz hintereinander zwei Unternehmen aus der Fleischbranche getroffen: Nach dem Schlachthof Perleberg, der nach dem Einstieg der Uhlen GmbH zum Jahresende 2025 dichtgemacht wurde, steht zum 28. Februar das Aus für die traditionsreichen Eberswalder Wurstwerke an.

Der 1977 als »Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde« gegründete und nach einer Insolvenz ab 2002 als Eberswalder Fleisch GmbH und Eberswalder Wurst GmbH geführte Betrieb wurde 2023 von der Zur Mühlen Gruppe, Tochterunternehmen des bundesweit größten Fleischkonzerns Tönnies, übernommen. Ein Grund für den Verkauf sei der Absatzrückgang des größten Brandenburger Fleischwarenherstellers gewesen, hieß es im Juli 2023 auf der Website gemeinsam-gegen-die-tierindustrie.org. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) warnte vor dem Einstieg des Tönnies-Konzerns. Der sei bekannt dafür, Tarifverträge auszuhebeln und Betriebsräte zu verhindern, sagte der damalige Gewerkschaftssprecher und heutige Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Ost, Uwe Ledwig, gegenüber dem RBB. Allerdings blieb Tönnies der einzige Kaufinteressent. Kurz nach dem Einstieg überführte der Konzern den Eberswalder Betrieb in eine neue Gesellschaft, womit die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, bei einer Schließung innerhalb der folgenden vier Jahre die Beschäftigten ohne Sozialplan auf die Straße zu setzen.

Das Szenario ist mit der Bekanntgabe der Werksschließung Ende Februar für etwa 550 Menschen traurige Realität geworden. Sie verlieren ihre Arbeit zweieinhalb Jahre nach der Übernahme, die mit vollmundigen Investitionsversprechungen verbunden war. Davon sei nichts zu sehen gewesen, erklärte Uwe Ledwig jetzt. Statt dessen sei der Betrieb auf Verschleiß gefahren worden. Mit der Schließung sichere sich Tönnies »Marktanteile und seine dominante Stellung in der deutschen Fleischbranche – auf dem Rücken der Beschäftigten«. Die stünden ab März ohne einen Cent Abfindung da, hätte der Betriebsrat der Geschäftsleitung nicht noch einen Sozialplan abgerungen, der allerdings weit unterhalb der üblichen Zahlungen bleibt.

Grund dafür ist ein rechtliches Schlupfloch bei Betriebsübernahmen im Betriebsverfassungsgesetz, wonach bei einer Neugründung vier Jahre vergehen müssen, bevor zwingend Abfindungen gezahlt werden. Durch den Kniff der Überführung der Eberswalder Wurstfabrik in eine neue Gesellschaft schuf Tönnies die Voraussetzungen, dieses rechtliche Schlupfloch später zu nutzen. Nach NGG-Informationen erhalten die Beschäftigten pro Jahr ihrer Betriebszugehörigkeit 25 Prozent eines Bruttomonatsgehalts. »Das ist mehr als nichts, doch viele der langjährigen, zumeist migrantischen Beschäftigten bekommen nur einen Bruchteil dessen, was ihnen eigentlich zustehen würde«, sagt Veit Groß, für den Fleischbereich zuständiger Gewerkschaftssekretär, gegenüber jW. Grund dafür seien die Werkverträge, die bis zu ihrem Verbot vor fünf Jahren in der Branche üblich waren. »Für die Abfindungen zählt jetzt nur der Zeitraum der Festanstellung, so dass viele Kollegen lediglich Zahlungen für vier oder fünf Jahre erhalten, obwohl sie zehn und mehr Jahre im Betrieb beschäftigt waren.«

Das Ende für den Eberswalder Traditionsbetrieb sollte aus Sicht der Gewerkschaft die Politik aufrütteln. »Wenn das, was hier passiert ist, erlaubt ist, gehört es verboten!«, so Uwe Ledwig. Der Passus im Betriebsverfassungsgesetz müsse dringend geändert werden, um künftige Umgehungen der Sozialplanpflicht zu verhindern. Das sieht auch Zada Salihovic so, Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Ostpolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag. Die Bundesregierung müsse endlich aktiv werden, »damit ein solch respektloses Vorgehen in Zukunft nicht mehr möglich ist. Rechtliche Lücken bei Betriebsübernahmen müssen geschlossen und die betrieblichen Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden.« Eine starke Lobby haben solche Ideen aber nicht. Und Alternativen, wie die Weiterführung der Wurstfabrik unter anderer Regie, werden derzeit (noch) nicht diskutiert.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Stefan Bell aus Mülheim an der Ruhr (8. Januar 2026 um 15:05 Uhr)
    Bei der fraglichen Vorschrift handelt es sich um § 112a BetrVG. Sie wurde im Juli 2001 durch die Bundesregierung (SPD/Grüne) in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt und führte zu erheblichen Verschlechterungen zu Lasten des Betriebsrates im Falle einer Betriebsänderung: 1. Für neugegründete Unternehmen gilt in den ersten 4 Jahren nach Gründung keine Sozialplanpflicht bei Betriebsänderungen, die Pflicht des Arbeitgebers zu Interessenausgleichsverhandlungen bleibt indes bestehen. Hat der BR denn wenigstens Interessenausgleichsverhandlungen verlangt? 2. Diese Privilegierung neugegründeter Unternehmen gilt nicht im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Das wäre zu prüfen (gewesen) unter dem Stichwort »Flucht aus der Sozialplanpflichtigkeit« durch institutionellen Rechtsmissbrauch. 3. Für alle Betriebsänderungen (außer einer »reinen« Personalreduzierung) gelten die Schwellenwerte (Mindestanzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) des § 17 KSchG, durch § 112a BetrVG wurden diese Schwellenwerte erheblich zum Nachteil der Beschäftigten sowie der Betriebsräte angehoben. Wie auch bei der nachfolgenden Agenda 2010 (»Hartz-Papier«) waren die Proteste durch die Gewerkschaften gegen diese arbeitnehmerfeindliche Politik eher verhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben aber ein gutes Gedächtnis und wissen, wer für diese Maßnahmen verantwortlich war. Dass die SPD aktuell in der Sonntagsfrage bei 15 % herumdümpelt, ist die Konsequenz. Stefan Bell, Rechtsanwalt i.R. Mülheim a.d. Ruhr

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