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17.12.2025
Coronapandemie

Möglichkeit des Impfschadens genügt

Bundesgerichtshof sieht Fehler bei vorheriger Instanz

Von Susanne Knütter
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigte sich am Montag mit möglichen Impfschäden und dem Umgang damit. Eine Zahnärztin hatte den Pharmakonzern Astra-Zeneca verklagt, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub geworden war, was sie auf die Impfung zurückführt. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte die Klage abgewiesen. Nach der Verhandlung am BGH könnte es sein, dass der Fall neu aufgerollt wird. Nach dessen vorläufi...

Artikel-Länge: 2003 Zeichen

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