Zum Inhalt der Seite

Starbucks zahlt 35 Millionen Dollar an Beschäftigte in New York

Foto: AP Photo/Jennifer Peltz
Starbucks-Mitarbeiter bei einer Protestaktion vor einer Filiale in Brooklyn, New York (1.12.2025)

New York. Die Kaffeehauskette Starbucks zahlt rund 35 Millionen US-Dollar (knapp 30 Mio Euro) an mehr als 15.000 Beschäftigte in New York City, um Vorwürfe zu unzuverlässigen Dienstplänen und willkürlich gekürzten Arbeitsstunden zu beenden. Es handelt sich laut der New Yorker Publikation Gothamist um die bislang größte Entschädigung im Rahmen des städtischen Arbeitsrechts.

Die Einigung folgt auf eine Untersuchung des New Yorker Verbraucherschutz- und Arbeitsamts, das seit 2022 Hinweise auf Verstöße gegen das lokale »Fair Workweek«-Gesetz geprüft hatte. Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber in der Metropole Dienstpläne frühzeitig veröffentlichen, kurzfristige Änderungen vergüten und Beschäftigten faire Chancen auf zusätzliche Arbeitsstunden einräumen müssen. Die Behörde stellte fest, dass viele Beschäftigte keine regelmäßigen Einsatzpläne erhielten und unfreiwillig in Teilzeit bleiben mussten.

Die Ankündigung fällt in eine Phase eines landesweiten Streiks der Starbucks-Gewerkschaft, der seit Wochen andauert und inzwischen mehrere Dutzend Filialen betrifft. Die Beschäftigten fordern verlässlichere Arbeitszeiten, mehr Personal und Fortschritte bei Tarifverhandlungen. Rund 550 von etwa 10.000 unternehmenseigenen Filialen sind inzwischen gewerkschaftlich organisiert. US-Senator Bernie Sanders unterstützt die Forderungen der Baristas. Er wirft dem Unternehmen vor, sich auch vier Jahre nach der ersten erfolgreichen Gewerkschaftswahl weiterhin einer Tarifvereinbarung zu verweigern.

Die meisten betroffenen Beschäftigten in New York sollen nun 50 Dollar pro Arbeitswoche für den Zeitraum von Juli 2021 bis Juli 2024 erhalten. Beschäftigten, deren Filialen zuletzt geschlossen wurden, bietet die Einigung eine Wiedereinstellung in nahegelegenen Standorten an. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 03.12.2025, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!