Bündnis der Ungleichen
Von Ronald Weber
Die Festnahme erfolgte am 20. August 1925 in Bad Urach in der »Kommune am Grünen Weg«, wo sich Johannes R. Becher sommers stets aufhielt. Der Dichter dürfte kaum überrascht gewesen sein. Seit Monaten ging eine Welle der Repression gegen linke Kulturschaffende durch das Land. Die Anklage: Hochverrat, Gotteslästerung, Aufreizung zum Klassenhass. Das Vergehen: revolutionäre Gedichte, erschienen in dem beschlagnahmten Band »Der Leichnam auf dem Thron«. Fünf Tage saß Becher im Gewahrsam. Dann hielten es die lokalen Polizeibehörden für angezeigt, dem Verlangen von Bechers Anwälten nachzugeben und ihn vorerst auf freien Fuß zu setzen. Mag sein, dass zu dieser Entscheidung auch eine angekündigte Demonstration des Rotfrontkämpferbundes beitrug. Das Hochverratsverfahren vor dem Leipziger Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik war damit aber nicht passé. Dass man entschlossen war, das KPD-Mitglied zu belangen, davon zeugt schon der Zeitpunkt der Verhaftung. Sie erfolgte drei Tage nach der amtlichen Bekanntgabe der sogenannten Hindenburg-Amnestie, in deren Folge zahlreiche politische Strafverfahren eingestellt wurden und unter deren Bestimmungen Becher eigentlich hätte fallen müssen.
Zum »Schutz der Republik«
Seit dem Scheitern des Deutschen Oktobers gingen die Repressionsbehörden der Weimarer Republik gezielt gegen die linke Literatur vor. In den Fokus gerieten nicht nur Schriftsteller, Journalisten, Schauspieler und Illustratoren, sondern auch Redakteure, Herausgeber, Drucker, Verleger sowie Buchhändler und deren Angestellte. Nur einige Beispiele: Bereits im März 1924 war, ebenfalls in Bad Urach, der Schriftsteller und Metallkünstler Karl Raichle verhaftet worden. Die Leipziger Anklagebehörde erkannte in seinem Stück »Der rote Schmied« »Aufreizung zum Bürgerkrieg und Verfassungssturz«. Kurz darauf traf es Larissa Reißners Reportage »Hamburg auf den Barrikaden. Erlebtes und Erörtertes aus dem Hamburger Aufstand 1923«. Das Buch wurde verboten, gegen den Verleger des Neuen Deutschen Verlags, Willi Münzenberg, Anklage zur Vorbereitung des Hochverrats erhoben. Nachdem im Mai anlässlich einer KPD-Feier zum 400. Jahrestag des Bauernkrieges in Eisleben Berta Lasks Schauspiel »Thomas Münzer« aufgeführt worden war, wurde das Stück beschlagnahmt. Ebenfalls beschlagnahmt wurde Anfang Juni Kurt Kläbers »Barrikaden an der Ruhr. Erzählungen aus den Kämpfen des Ruhrproletariats«. Auch in diesem Fall wurde Anklage wegen Hochverrats sowohl gegen Kläber als auch den Prokuristen des Verlags der Jugendinternationale erhoben. Für großes Aufsehen sorgte der Fall des kommunistischen Schauspielers Rolf Gärtner, der im November 1924 bei einer von der KPD in Stuttgart ausgerichteten »Revolutionären Gedenkfeier zum 7. Jahrestag der russischen Revolution« Gedichte von Ernst Mühsam, Oskar Kanehl und anderen vorgetragen hatte. Der Staatsgerichtshof verurteilte ihn am 21. Juli 1925 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu 15 Monaten Gefängnis.
Für ihr Vorgehen nutzten die Leipziger Richter den Gesetzesvorbehalt des Artikels 118 der Weimarer Reichsverfassung, denn das Recht auf freie Meinungsäußerung galt nur »innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze«. Da sie revolutionäre oder die Sowjetunion unterstützende Äußerungen in literarischen Texten als direkte politische Handlungen und somit »Vorbereitung zum Hochverrat« einstuften, kamen die entsprechenden Paragraphen 81, 82, 85 und 86 des Strafgesetzbuchs zur Anwendung. Besonders perfide war, dass die Anklagen auch auf der Grundlage des 1922 nach der Ermordung von Außenminister Walter Rathenau durch Mitglieder der rechtsradikalen Organisation Consul eingeführten Gesetzes zum Schutz der Republik erfolgten.
Die offensichtlichen Fälle von Zensur riefen ab dem Sommer 1925 eine breite Protestbewegung hervor. Etablierte Autoren wie Gerhart Hauptmann und Heinrich und Thomas Mann äußerten sich öffentlich gegen die Beschlagnahmungen. Nachdem der Vorsitzende des Schutzverbandes Deutscher Schriftsteller (SDS), Theodor Heuss, bereits Ende August in der Frankfurter Zeitung die ausartende Zensurpraxis kritisiert hatte, erschien am 1. Oktober in zahlreichen Zeitungen ein Aufruf »Für die Freiheit der Kunst«, der die Unterschriften von 15 Verbänden und mehr als 150 prominenten Verlegern, Politikern und Schriftstellern trug und die staatlichen Stellen aufrief, »dieser Praxis ein Ende zu machen«. Die Forderung wurden im Herbst durch zwei Protestkundgebungen unterstrichen: Am 11. Oktober organisierten die Initiatoren des Aufrufs »Für die Freiheit der Kunst« im Berliner Theater am Nollendorfplatz eine große Versammlung. Einen Monat später, am 22. November, mobilisierte die 1924 aus der »Arbeitsgemeinschaft deutscher Verleger für unterdrückte Literatur« entstandene »Vereinigung linksgerichteter Verleger« ins Berliner Lehrervereinshaus am Alexanderplatz, um gegen die »Generaloffensive der deutschen Justiz wider alles Linksgerichtete« zu protestieren.
Der SDS versuchte das Justizministerium dazu zu bewegen, fachliche Gutachter für die Prozesse zuzulassen. In Preußen kam es daraufhin tatsächlich zur Einberufung einer Kunstkommission, die von den Ministerien der Justiz und des Inneren verpflichtend angehört werden musste. Das Reichsgericht aber lehnte die Hinzuziehung von solchen Sachverständigen ab und erklärte sich für »aus eigener Wissenschaft befähigt«.
»Geistesrevolutionär«
Auch der Schriftsteller Rudolf Leonhard hatte sich im Fall des Schauspielers Gärtner als Sachverständiger angeboten und war abgelehnt worden. Der Lektor des Verlags Die Schmiede, ein Kommunist ohne Parteibuch, der sich als Förderer der Gegenwartsliteratur einen Namen gemacht hatte, verfiel daher auf eine andere Idee: Davon ausgehend, dass die Öffentlichkeit die Strafverfolgung linksradikaler Schriftsteller duldete, eine breite Verfolgung bürgerlicher Autoren aber entschieden ablehnen würde, forderte er seine Kollegen vom SDS auf, sich gegenseitig zu denunzieren und so Strafverfahren auszulösen. Als der SDS und auch die besonders von den Verboten betroffene KPD-eigene Vereinigung Internationaler Verlagsanstalten den Vorschlag ablehnten bzw. schlicht ignorierten, trat Leonhard mit diesem im September 1925 in einem Rundbrief an einige Bekannte heran.
Daraufhin trafen sich am 26. November 1925 18 Schriftsteller (es waren tatsächlich ausschließlich Männer) und beschlossen, sich angesichts der Repression enger zusammenzuschließen. Sie gründeten die »Arbeitsgemeinschaft der Schriftsteller 1925«, die bald unter dem Namen »Gruppe 1925« firmierte. Bei ihrem ersten Zusammentreffen formulierten die Anwesenden, man wolle noch solche Autoren hinzuladen, »die Niveau haben, linksgerichtet sind, aktiv sind, solidarisch fühlen und nicht aus der Literatur eine Industrie machen«. Unter den am Ende 39 Mitgliedern befanden sich bekannte Namen der bürgerlichen wie der kommunistischen Linken: Ernst Bloch, Bertolt Brecht, Leonhard Frank, Manfred Georg, George Grosz, Willy Haas, Klabund (Alfred Henschke), Ernst Toller und Kurt Tucholsky, wobei Angehörige kommunistischer Parteien wie Johannes R. Becher, Kurt Kersten, Egon Erwin Kisch und Erwin Piscator deutlich in der Minderheit waren.
Die meisten der Autoren, die sich fortan unter der informellen Leitung Leonhards zunächst vierzehntäglich um 22 Uhr im Café Alschäfsky nahe dem Wittenbergplatz trafen, waren bürgerlicher Herkunft und hatten ihre Wurzeln im Expressionismus radikalpazifistischer Prägung. Mehrheitlich Vertreter einer jüngeren, um 1890 geborenen Generation hatten sie sich im Zuge des Weltkrieges und der Novemberrevolution zu einer »Politisierung des Geistes« (Walter Hasenclever) bekannt und waren, am Ausgang der expressionistischen Epoche stehend, auf der Suche nach ästhetischem und politischem Austausch.
Rudolf Leonhard, der die Gruppenkommunikation zwischen den Treffen mittels Rundbriefen aufrechterhielt, formulierte am 27. Januar 1927, die Gruppe solle sich gegen die Verfolgungen der Behörden richten, »publizistische Möglichkeiten« diskutieren und mit berufsmäßigen Schwierigkeiten der Schriftsteller befassen: dem »Missbrauch der Kritik« und der »Usurpation der Vertretung schriftstellerischer Interessen durch gewisse, uns sehr fernstehende Organisationen«. Im gleichen Brief war von einem gemeinsamen Interesse die Rede, das sich in der »Durchsetzung der wesentlichen Elemente« eines »gemeinsamen Lebensgefühls« ausdrücke.
Die von Alfred Döblin verfasste Erklärung, mit der die Gruppe im Februar 1926 an die Öffentlichkeit trat, setzte den Akzent dann etwas deutlicher auf die ästhetische Programmatik, freilich mehr einen Anspruch als etwas Gegebenes formulierend: »Die ›Gruppe‹ sammelt um sich Schriftsteller von Belang, die mit der geistesrevolutionären Bewegung unserer Zeit verbunden sind, dies in ihrer Haltung zu Staat und Gesellschaft bekunden und dokumentieren in Arbeit auf künstlerischem, essayistischem, kritischem, allgemein-wissenschaftlichem Gebiet. Die ›Gruppe‹ will nach innen diese Schriftsteller aus ihrer Isolierung heben und durch den kameradschaftlichen Zusammenschluss fördern und stärken. Die ›Gruppe‹ bezweckt nach außen das endliche Hervortreten einer Repräsentanz dieser modernen geistesrevolutionären Bewegung. Die ›Gruppe‹ erweist ihr Leben in regelmäßigen Zusammenkünften und in Stellungnahme zu Dingen, die ihr wichtig erscheinen.«
Mehr Programmatik gab es nicht, auch kein Statut oder ähnliches, das das Gruppenleben in irgendeiner Form geregelt hätte. Was sich denn auch bald als Problem herausstellte, denn immer wenn es um konkrete Aktionen der Gruppe ging, hoben Diskussionen über deren grundsätzlichen Absichten an. Vor diesem Hintergrund mag es kaum verwundern, dass die Spuren, die die »Gruppe 1925« hinterlassen hat, nicht sehr tief sind. Tatsächlich war ihre Außenwirkung äußerst gering. Eigentlich trat sie in der Zeit ihrer Existenz, sieht man von ihrer Gründungserklärung ab, nur mit zwei Stellungnahmen an die Öffentlichkeit: einmal mit einem Protest gegen die Beschlagnahmung von Bechers Roman »Levisite oder Der einzig gerechte Krieg« im März 1926, ein andermal mit einem Statement gegen den deutschen PEN-Klub im Mai desselben Jahres.
Die ersten deutschen Schriftsteller?
Die 1921 in Großbritannien gegründete Schriftstellerorganisation, deren deutsche Sektion von dem Dramatiker Ludwig Fulda geleitet wurde, kam Mitte Mai 1926 in Berlin zusammen. Das Internationale Treffen wurde als Signal der Versöhnung angesehen, trafen hier doch erstmals nach dem Weltkrieg Autoren der gegnerischen Länder aufeinander. Ob aber die deutschen PEN-Mitglieder für diese Aufgabe die richtigen seien, ob sie überhaupt von sich behaupten dürften, in ihren Reihen »die ersten deutschen Schriftsteller« zu versammeln, das stellte die »Gruppe 1925« in Frage. In ihrer Protestnote hieß es, der deutsche PEN sei »willkürlich und einseitig« zusammengesetzt, eine »Clique von Schriftstellern, über deren Wert man verschiedener Meinung sein kann«. Das war höflich formuliert, hatte der deutsche PEN doch auch nationalistische Autoren wie Walter Bloem und Hanns Martin Elster in seinen Reihen.
Willy Haas druckte die Protestresolution in der von ihm herausgegebenen Literarischen Welt ab. Als die Teilnehmer der PEN-Tagung in den Räumlichkeiten der Deutschen Gesellschaft in Berlin zu einem Festessen zusammentraten, verteilten Mitglieder der Gruppe die Ausgabe an die Gäste. Bernard Guillemin ließ bei den französischen Delegierten sogar eigens eine Übersetzung zirkulieren. Zu einer offenbar erhofften Intervention seitens der Franzosen kam es aber nicht. Überhaupt blieb die ganze Aktion eine Episode. Sie zeigt indes geradezu lehrbuchmäßig, wie Auseinandersetzungen im literarischen Feld im Anschluss an die Literatursoziologie Pierre Bourdieus funktionieren: Die mit wenig kulturellem Kapital ausgestatteten Newcomer greifen die Arrivierten an und bestreiten deren Führungsanspruch.
Keine eigene Initiative entwickelte die »Gruppe 1925« gegen das sogenannte Schund- und Schmutzgesetz, mit dem die bürgerliche Regierung unter Hans Luther die Jugend vor schädlichen Inhalten schützen wollte, hinter dem aber breite Kreise der Linken bis hin zu den Linksliberalen ein weiteres Einfallstor für politische Zensur erkannten. Zwar wurden einzelne Mitglieder der »Gruppe 1925« aktiv – Becher, Brecht, Döblin, Manfred Georg, Piscator, Kisch und Tucholsky beteiligten sich als Mitglieder der »Kampfgemeinschaft für Geistesfreiheit« an den Protesten, und Becher, Haas und Alfred Wolfenstein gehörten Anfang Dezember einer Delegation des Berliner SDS an, die die Fraktionen des Reichstages besuchte, um ihre Argumente gegen das Gesetz vorzutragen –, die Gruppe selbst aber schwieg. Und das lag nicht nur an der verbreiteten Ansicht, dass es überflüssig sei, neben den großen Berufsverbänden eigens als »Gruppe 1925« aufzutreten, sondern auch am mangelnden Engagement. Immer wieder beklagte Rudolf Leonhard in seinen Rundbriefen, dass sich »ein Teil der Mitglieder (…) in bedauerlicher Gleichgültigkeit« zurückhalte.
Mangelndes Engagement
Das zeigte sich besonders deutlich an jenem Projekt, mit dem die »Gruppe 1925« nach außen hin ihr Profil schärfen und nach innen für Kohärenz hätte sorgen können: einer gruppeneigenen Zeitschrift. Die Idee dazu entstand früh, und tatsächlich waren die Ausgangsbedingungen recht gut. Über Leonhard kam rasch eine Zusage des Verlags Die Schmiede zustande. Bei einem Treffen Anfang März 1926 referierte Wolfenstein über die Pläne: Die Zeitschrift, deren Name vorläufig noch offenstand, sollte 32 Seiten umfassen, monatlich erscheinen und ausschließlich Beiträge der Mitglieder bringen. Die je zwei Herausgeber sollten wechseln. Als mögliche Teams genannt wurden Brecht und Wolfenstein sowie Döblin und Leonhard. Die Gestaltung sollten Grosz und Piscator übernehmen. Zusätzlich zur Zeitschrift sollte beim Verlag Die Schmiede auch eine »Buchgemeinschaft junger Autoren« entstehen.
Das hörte sich vielversprechend an, aber es wurde nichts daraus – und zwar mangels Beteiligung. Mit dem Verlag war eine Vorläuferausgabe für den 1. Mai geplant. Auf den Aufruf an die Mitglieder, geeignete Texte zu schicken, reagierten aber nur wenige, und das auch nur mit Absichtserklärungen. Einzig Adrien Turel schickte fertige Texte. Zwar gingen die Zeitschriftenpläne auch nach dem Platzen der 1.-Mai-Ausgabe weiter – zwischenzeitlich war von einem Erscheinen beim S. Fischer-Verlag die Rede –, aber als die Mitglieder der »Gruppe 1925« am 22. Oktober 1926 nach einer fast fünfmonatigen Sommerpause wieder zusammentraten, war von Zeitschrift und Buchgemeinschaft keine Rede mehr.
Das Scheitern des Zeitschriftenprojektes erklärt sich vor dem Hintergrund des Literaturmarktes der Weimarer Republik wie der Soziologie der »Gruppe 1925«. Offenbar war die Mehrheit der Mitglieder auf eine zusätzliche Veröffentlichungsmöglichkeit nicht dringlich angewiesen. Den meisten von ihnen standen Zeitschriften wie Die Weltbühne, Die literarische Welt, die Neue Bücherschau oder die Feuilletons der Tageszeitungen offen, und auch im Rundfunk ergaben sich bald Möglichkeiten. Hinzu kommt der spezifische Gruppencharakter: Ungleich der expressionistischen Freundeskreise wie dem um Herwarth Walden (Der Sturm) oder Franz Pfemfert (Die Aktion), die eine zentrale Rolle im Leben ihrer Mitglieder gespielt hatten, bildeten die Mitglieder der »Gruppe 1925« keine literarische und erst recht keine politische Gemeinschaft. Turel beklagte sich explizit bei Döblin, die Mitglieder würden mehr »gegeneinandergestoßen als kollaborieren«. Zudem war die Gruppe keineswegs das Hauptbetätigungsfeld ihres Engagements. Viele Mitglieder waren zugleich in anderen Organisationen wie der Berliner Ortsgruppe des SDS oder der Deutschen Liga für Menschenrechte aktiv, beteiligten sich an Kampagnen wie dem Volksbegehren zur Fürstenenteignung oder der KPD-nahen, im Oktober 1926 auf Initiative der Internationalen Arbeiterhilfe gegründeten Buchgemeinschaft »Universum-Bücherei für Alle«, die mit der Zeitschrift Dies und Das bzw. den Blättern für Alle auch über ein Publikationsorgan für »junge Dichtung« verfügte. Wie vielen anderen kurzlebigen Zusammenschlüssen der Weimarer Republik fehlte es der »Gruppe 1925« damit an Kohärenz.
Wie weit die Mitglieder auch in ästhetischen Fragen auseinander waren, zeigte sich im März 1926 anhand eines Streits zwischen Manfred Georg und Alfred Döblin. Georg hatte im 8 Uhr-Abendblatt Döblins Ansatz der »epischen Wirklichkeitserfassung« als »l’art pour l’art-Kunst« angegriffen, der es an »aktivistischer Wirklichkeitsschilderung« fehle. Die Gruppe organisierte daraufhin eine Aussprache und wies Georgs »fahrlässig verallgemeinernde Abwertung der modernen Schriftstellerei« zurück, wie Leonhard in einem seiner Rundbriefe schrieb. Aus der Diskussion entstand das Bedürfnis, sich stärker mit ästhetischen Fragen zu befassen. Im Mai hielt Döblin einen Vortrag über »Epos und Roman«, und nach der Sommerpause wurde die Sitzung mit einem Vortrag Friedrich Burschells über Literaturkritik eröffnet.
Ein ergebnisloser Kampf?
Mit der stärkeren Gewichtung literarischer Diskussionen – in einem Rundbrief vom November hieß es, man wolle künftig »eine Art freie Akademie« sein – ging auch ein Wechsel in der Führung der Gruppe einher. Ab dem Herbst 1926 bildeten Becher, Döblin und Leonhard einen »engeren Ausschuss«, der sich das Recht zu »autoritativer Vorbereitung der Referate, des Diskussionsverlaufs und der technischen Angelegenheiten« zusprach. De facto dominierte von da an Döblin die Gruppe, was schließlich im Januar 1927, nachdem Leonhard bei der Neuwahl des Ausschusses nicht in seinem Amt bestätigt worden war, zu dessen Austritt führte. Leonhards Ausscheiden markiert zugleich auch das Ende der »Gruppe 1925«, denn obschon Döblin im Februar in dem einzigen von ihm verfassten Rundbrief betonte, dass die Gruppe weiterarbeite, kam es nach einer innerhalb der Gruppe hochumstrittenen Rilke-Gedenkfeier im Januar zu keinen weiteren Treffen. Dass die Beteiligung zuletzt dürftig war, davon zeugt auch Döblins Brief, in dem er zu dekretieren versuchte: »Die Teilnahme an den Zusammentreffen, zweimal im Monat abends von 10 bis 1, ist obligatorisch« – und jeden unentschuldigt Fehlenden mit »drei Mark Strafe« belangen wollte.
Dass sich die Gruppe im Laufe des Frühjahrs 1927 unerklärtermaßen auflöste, hat seine tieferen Gründe aber nicht in Döblins »Diktatur« (Turel). Entstanden aus der Dynamik der Protestbewegung gegen die vom Reichsgericht ausgeübte Zensur, verlor die Gruppe aufgrund ihres diffusen »geistesrevolutionären« Programms mit dem Wechsel vom Aktivismus hin zu einem mehr klubmäßigen Zusammenkommen an Bindungskraft. Was der anfängliche gemeinsame Protest überdeckt hatte, machte sich im Laufe des Jahres 1926 immer stärker geltend: die verschiedenen, teilweise gegensätzlichen Interessen, die die einzelnen Mitglieder mit der »Gruppe 1925« verbanden und die von gemeinsamer Aktion, Protektion, literarischem Austausch, ästhetischer Profilbildung bis hin zu kommunistischer Agitation reichten.
Döblin urteilte rückblickend in einem Brief an Becher, das Ende der Gruppe gehe auf die »Sprengkolonne (…) von unserem allerlinksten Flügel« zurück. Was damit konkret gemeint sein könnte, muss Spekulation bleiben; vielleicht nicht viel mehr als die beständige Kritik einer Ästhetik, die unbedingt die Autonomie des Schriftstellers behaupten wollte. Fest steht, dass Becher in der Gruppe »immerhin ein(en) Versuch« erkannte, »das literarische Leben in Berlin zu aktivieren« und den aus seiner Sicht entscheidenden Widerspruch zwischen bürgerlicher und proletarisch-revolutionärer Kunst zu debattieren, wie er Anfang 1927 in einem Aufsatz schrieb. Nur scheint diese Debatte eben recht fruchtlos verlaufen zu sein. »Es fehlte uns an eigenen, zum Erfolg führenden Methoden, um eine enge Zusammenarbeit mit den Sympathisierenden zu erreichen«, stellte Becher wenig später fest. Wenn da also Hoffnung war, so ging sie im Laufe des Jahres 1926 verloren.
Bald schon gaben die kommunistischen Autoren den Anspruch, die bürgerlichen Schriftsteller anzusprechen, ganz auf, was sich nach längerer Vorbereitung organisatorisch im Oktober 1928 in der Gründung des Bundes proletarisch-revolutionärer Schriftsteller (BPRS) ausdrückte. Bei der Gründungsversammlung in den Berliner Sophiensälen betonte Becher, damit offensichtlich auf die »Gruppe 1925« verweisend, ursprünglich habe die Weimarer Klassenjustiz die Schriftsteller zusammengebracht. Der BPRS sei aber explizit keine Weiterentwicklung der damaligen Bündnisse. Es sei eben nicht dessen Aufgabe, linksbürgerliche Intellektuelle an die proletarisch-revolutionäre Literaturbewegung heranzuführen, sondern vielmehr eine eigene proletarisch-revolutionäre Literatur »von unten« durch die Förderung junger proletarischer Talente zu entwickeln.
Urteil über Becher
Zu den Neuerungen der »Gruppe 1925« ab dem Herbst 1926 zählte das sogenannte Literaturgericht, ein Verfahren, das entfernt an die spätere Praxis der »Gruppe 47« erinnert. Angeklagt war Bechers Roman »Levisite oder Der einzig gerechte Krieg«, der im Februar beschlagnahmt worden war und im Sinne einer »fortgesetzten Handlung« Teil des Hochverratsverfahrens gegen den Autor wurde. Das den Quellen nach zu urteilen einzige Literaturgericht, das die Gruppe über den Text eines ihrer Mitglieder hielt, wurde von Brecht als Vorsitzendem geleitet, Klabund und Leonhard standen ihm als Schöffen zur Seite, die Anklage vertrat Döblin. Sie lautete auf Missbrauch der Romanform für parteipolitische Zwecke. Statt die Entwicklungen von Menschen und Schicksale zu zeigen, habe Becher in seinem experimentellen Roman über den Gaskrieg künstlerisch kaum bearbeitetes Rohmaterial zusammengepresst. Die Verteidiger argumentierten, es handle sich um den gänzlich neuartigen Versuch eines Montageromans, eine Synthese von Kunst und Wissenschaft (tatsächlich hatte Becher dem Text eine umfängliche Literaturliste angehängt); gewiss sei »Levisite« nicht vollendet, aber die Zeit habe gedrängt, schließlich habe Becher mit seiner Warnung vor dem nächsten Krieg eingreifen und wirken wollen. Leonhard Frank fragte daraufhin, ob Becher dann nicht besser ein Flugblatt geschrieben hätte, eine Kritik, die in gewisser Weise bereits den gegen Ende der Weimarer Republik einsetzenden, eng mit dem Namen Georg Lukács verbundenen Streit über die angemessenen Mittel des Realismus vorwegnimmt.
Das Urteil verwischte diese grundsätzliche Kritik. Becher habe die Gattung Roman nicht »missbraucht«, aber »schlecht gebraucht«, äußerte Wolfenstein in seinem Schlusswort. Vor dem Hintergrund der Debatte, die zuvor anhand des Streits zwischen Döblin und Georg geführt worden war, hätte es deutlich negativer ausfallen müssen. Döblin legte denn auch Berufung gegen das Urteil ein. Aber wollte man, wenn auch ungewollt, tatsächlich in die gleiche Kerbe wie das Reichsgericht hauen, das Bechers Roman als reinen Aktivismus beurteilte und daraus den Vorwurf des Hochverrats ableitete? Man wollte nicht. Zumindest in dieser Frage galt auch Ende 1926, als die »Gruppe 1925« bereits in die Krise geraten war, weiterhin der Gründungskonsens der uneingeschränkten Solidarität gegen die reaktionären Zensurmaßnahmen der Weimarer Justiz.
Literatur
Klaus Petersen: Die »Gruppe 1925«. Geschichte und Soziologie einer Schriftstellervereinigung. Heidelberg 1981
Ronald Weber leitet das Thema-Ressort der jungen Welt. Er schrieb an dieser Stelle zuletzt über die Übersiedlung von Peter Hacks in die DDR und das Phänomen der West-Ost-Migration: Nach drüben
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Leserbrief von Fred Buttkewitz aus Ulan - Ude (27. November 2025 um 07:20 Uhr)»(…) erschien am 1. Oktober in zahlreichen Zeitungen ein Aufruf ›Für die Freiheit der Kunst‹, der die Unterschriften von 15 Verbänden und mehr als 150 prominenten Verlegern, Politikern und Schriftstellern trug.« So viel mutige Verbände und Prominente auf einmal kann ja nur in einem Science-Fiction-Film oder in einem süßen Traum bewundern. Und dann wacht man auf und wird unsanft aus dem Jahr 1925 ins Jahr 2025 zurückgeworfen.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Ralph D. aus Gotha (26. November 2025 um 12:08 Uhr)Zu dem sehr gelungenen Beitrag von Roland Weber bliebe noch zu ergänzen, dass auch die Justiz der Weimarer Republik versuchte, Becher wegen seines literarischen Schaffens zu kriminalisieren. 1925 wurde gegen ihn der Vorwurf der Vorbereitung zum Hochverrat aufgrund verschiedener Texte von ihm erhoben, und er war zeitweilig sogar inhaftiert. Das sorgte selbst in SPD-Kreisen und vor allem unter den Schriftstellern für heftiges Aufsehen und Protest und führte auch unter Berücksichtigung eines Straffreiheitsgesetzes zu seiner Entlassung. Das Reichsgericht wollte das Verfahren dennoch fortführen, weil die Straffreiheit darauf begrenzt war, dass eine zu erwartende Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre betragen würde. Das sah man dort noch nicht als gegeben an. In der Zwischenzeit waren auch weitere Schriften von Becher erschienen, die zu Anzeigen führten. Das Gericht bemühte selbst einen Psychiater, um abzuklären, ob Becher bei der Verfassung seiner Texte nicht möglicherweise »schuldunfähig« gewesen sei. Dieser konnte das letztlich nicht bestätigen und unter dem öffentlichen Druck beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens, dem der 4. Strafsenat des Reichsgerichts dann auch entsprach. Ralph Dobrawa, Gotha
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