Verdrängungsprozesse im Kreißsaal
Von Gudrun Giese
Eine aktuelle Studie der »Opta-data-Zukunftsstiftung« ergab, dass 44 Prozent der befragten Hebammen möglicherweise demnächst ihren Beruf an den Nagel hängen. Ein Grund dafür ist nach Einschätzung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) der seit dem 1. November geltende Hebammenhilfevertrag, durch den viele freiberuflich in Kliniken tätige Geburtshelferinnen wirtschaftlich schlechter gestellt werden. Dabei sollte eigentlich alles besser werden, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 12. November in einer Pressemitteilung betonte. Danach beinhalte der neue Hebammenhilfevertrag »umfassende strukturelle Veränderungen«, die die Versorgung der gesetzlich Versicherten ebenso deutlich verbesserten wie die Vergütung der freiberuflichen Hebammen.
Zu einer anderen Einschätzung kam die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), die »erhebliche Probleme sowohl für die Qualität der Versorgung unserer Patientinnen als auch für die Hebammen selbst« als Folge des neuen Hebammenhilfevertrags feststellte. Kritischer Punkt sei der Ausschluss der selbständigen Beleghebammen von der vergüteten Betreuung ambulanter Patientinnen in den Kliniken. Damit würden die Hebammen schlechter gestellt und die Versorgungsqualität gefährdet. »Eine ausschließlich ärztliche Betreuung ambulanter Patientinnen kann zu Verzögerungen führen, insbesondere im Nachtdienst, wenn diensthabende Ärztinnen und Ärzte bereits anderweitig gebunden sind«, heißt es im DGGG-Statement. Das könne zu einer verzögerten Diagnostik und Behandlung führen. Obendrein resultiert aus dem aktualisierten Hebammenhilfevertrag ein Mehr an Bürokratie für die Geburtshelferinnen.
Zu einem drastischen Schritt sah sich das Team der Beleghebammen am Rottweiler Helios-Krankenhaus veranlasst. Es hat geschlossen zum 31. März 2026 gekündigt, wie der Schwarzwälder Bote am 7. November schrieb. »Wir sind alle völlig am Rande«, erklärte eine der Betroffenen. Der neue Vertrag sei »eine Katastrophe«. Frust und Wut der Hebammen gälten dem GKV-Spitzenverband, indem er ein gut funktionierendes System zerstört hätte. Offenkundig wolle er die freiberuflichen Geburtshelferinnen in die Festanstellung zwingen, weil das für die Krankenkassen günstiger sei. Die angestellten Hebammen dürften beliebig viele Schwangere parallel betreuen, was den Freiberuflerinnen nun verwehrt werde. Zudem gehe der neue Hebammenhilfevertrag mit überbordenden Pflichten zur Erfassung der Arbeitsschritte und dem Ausfüllen vieler Formulare einher. In anderen Kliniken protestieren die Beleghebammen ebenfalls.
Unterdessen hat der GKV-Spitzenverband Nachbesserungen für den Vertrag angekündigt, die beim Hebammenverband allerdings nicht auf ungeteilte Zustimmung treffen. So sollen Hebammen die Eins-zu-eins-Pauschale, die für die reguläre Betreuung einer Gebärenden vorgesehen war, auch bei schnellen Geburten erhalten sowie bei Übernahme der Betreuung durch eine andere Hebamme wegen eines Schichtwechsels. Als neue Abrechnungsleistung bietet der GKV-Spitzenverband die ambulante Abklärung von akuten Behandlungen für Schwangere an. Schließlich sollen die Beleghebammen mehr Zeit zur Umstellung auf die neuen Vorgaben erhalten. Das zeige, befand der Deutsche Hebammenverband, dass die kritische Situation der Hebammen ernstgenommen werde. Doch brächten die Vorschläge des GKV-Spitzenverbands »keine entscheidende Verbesserung der Versorgungsqualität«, heißt es in einer Reaktion. Die Nachbesserungen beim Eins-zu-eins-Zuschlag griffen ebenso zu kurz wie die zur Abrechnung ambulanter Leistungen. Die Hebammen hätten längst eigene Vorschläge eingebracht, zu denen bisher keine Einigung erzielt werden konnte. »Der DHV ist weiterhin gesprächs- und verhandlungsbereit. Eine Lösung muss Einkommenseinbußen verhindern und rechtssicher und praktikabel im Berufsalltag der Beleghebammen umsetzbar sein.«
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