Ging es der Polizei darum, die Demonstration aufzulösen?
Interview: Kristian Stemmler
Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln geht die Initiative »Rheinmetall entwaffnen«, die Sie vertreten, gegen die Polizei vor. Hintergrund ist eine antimilitaristische Demonstration in Köln am 30. August. Gegen welche konkreten Maßnahmen richtet sich Ihre Klage?
Im Wesentlichen geht es um die Auflösung der Versammlung. Dann auch um das Anhalten des Aufzugs. Und es geht zudem darum, dass mehr als 500 Menschen über Stunden ihre Freiheit genommen wurde, indem sie eingekesselt wurden.
Was war damals vorgefallen?
Die Demonstration war der Abschluss eines Protestcamps in der Stadt und richtete sich gegen Krieg, Aufrüstung und Militarismus. Vom Kölner Heumarkt sollte es in Richtung Südstadt gehen. Die Polizei, die mit einem enormen Aufgebot vor Ort war, verzögerte den Aufzug von Beginn an. Es hieß, in der Kundgebung würden Eisenstangen mitgeführt und es seien zu viele Vermummte dabei. Tatsächlich hatten anfangs einige wenige Demonstranten Schlauchschals an, die sie dann aber ablegten.
Der Aufzug konnte schließlich starten.
Ja, aber mit einiger Verspätung. Es war zu dem Zeitpunkt schon schwierig, mit der Polizei zu kommunizieren, weil die beiden Beamten, die dafür eingesetzt waren, keinerlei Entscheidungsbefugnis hatten. Dann wurde die Versammlung mehrfach angehalten, wegen irgendwelcher Kleinigkeiten. Etwa weil einige wenige Transparente verknotet gewesen seien. Rechtlich gab es aus meiner Sicht keinen Grund, eine ganze Versammlung immer wieder anzuhalten.
Der Zugriff kam dann in der Mechtildisstraße. Wie lief das ab?
Die Polizei behauptete, es seien von dem Lautsprecherwagen, der diesen Teil des Blocks anführte, gefährliche Gegenstände herausgegeben worden. Der Wagen solle darum durchsucht werden. Doch bevor die Versammlungsleitung überhaupt entscheiden konnte, ob sie darauf eingeht, erfolgte urplötzlich der Zugriff durch eine Einheit, und das mit großer Brutalität. Ich selbst stand vor einer Kette von Polizeibeamten, die mir mit einem »High Kick« gegenübertragen, wie man im Kampfsport sagen würde. Es wurden auch Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt, Demonstranten wurden mit Faustschlägen traktiert. Es gab Dutzende Verletzte.
Ging es der Polizei darum, die Demonstration aufzulösen?
Aus meiner Sicht lag zu dem Zeitpunkt jedenfalls nichts vor, was einen Zugriff gerechtfertigt hätte. Es drängt sich die Frage auf, ob die Polizei geplant hatte, in die Demonstration reinzugehen, um diese zu beenden.
Wie begründen Sie nun Ihre Klage?
Ganz wesentlich ist Artikel 8 I des Grundgesetzes – also die Versammlungsfreiheit. Die hat das Bundesverfassungsgericht einmal als vornehmstes Grundrecht überhaupt in einer bürgerlichen Demokratie bezeichnet und betont, dass jeder Eingriff einer besonders hohen Schwelle bedarf – erst recht, wenn eine Versammlung aufgelöst werden soll. Das Einsperren von Menschen, möge es auch unter freiem Himmel sein, ist ebenso ein sehr gravierender Eingriff.
Mit der Klage wird ja nur im nachhinein festgestellt, ob Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Was kann man damit erreichen?
Wie groß die Wirkung einer solchen Klage tatsächlich ist, lässt sich schwer bemessen. Aber es geht letztlich um zwei Punkte. Solange man derartige Möglichkeiten hat, meine ich, dass man sie auch nutzen muss und versuchen muss, die Rechte und Freiheiten, die es gibt, zu verteidigen. Das betrifft gerade solche Fragen wie die Versammlungsfreiheit. Und dann geht es auch um ganz unmittelbare Fragen. Es stehen noch etliche Strafverfahren gegen Demonstrationsteilnehmer bevor, wobei es in der Regel um den Vorwurf des Landfriedensbruchs geht. Für diese Verfahren ist es von Bedeutung, wenn gerichtlich festgestellt worden ist, dass die polizeilichen Handlungen rechtswidrig gewesen sind.
Wie zuversichtlich sind Sie, dass Sie vor Gericht gewinnen?
Wir haben sowohl die tatsächlichen als auch die rechtlichen Argumente auf unserer Seite. Daher sind wir ganz optimistisch.
Anna Busl ist Rechtsanwältin und vertritt das Antikriegsbündnis »Rheinmetall entwaffnen« bei der Klage gegen die Kölner Polizei
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Leserbrief von gerd k. aus Nordrhein-Westfalen - Bochum (19. November 2025 um 10:54 Uhr)Eine erfolgreiche Klage gegen die Einkesselung ist nicht vollstreckbar, hat aber Relevanz für evtl. anschließende Zivilklagen wegen Schadenersatz etc. Erfahrungsgemäß wird das Urteil keine Auswirkungen auf die zukünftige Polizeipraxis haben. Wiederholt war in der Vergangenheit die Unrechtmäßigkeit von Polizeikesseln bei Demonstrationen gerichtlich festgestellt worden, was die Ordnungshüter in Folge jedoch nicht dazu bewegen konnte, auf die Anwendung dieses Mittels zu verzichten, weil die rechtswidrige Einkesselung für sie keine juristischen Folgen hat. Das ist nach meinen Erfahrungen seit Anfang des Jahrtausends gängige Praxis und führt zurück bis zum Dortmunder Kessel im Jahr 2001 und darüber hinaus bis zum legendären Hamburger Polizeikessel 1986. (Gründungsanlass der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten. – Die vier verantwortlichen Polizeiführer wurden vom Landgericht Hamburg wegen 861-facher Freiheitsberaubung verwarnt.)
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