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13.11.2025
Erwerbstätigkeit und Ausbeutung

Ackern unter Wert

Europäischer Gerichtshof erklärt Mindestlohnrichtlinie teilweise für nichtig. Kapitalseite findet Urteil dennoch »übergriffig«

Von Sebastian Edinger
Für das Proletariat in der Europäischen Union (EU) wäre eine bindende Mindestlohnrichtlinie ein Segen gewesen. Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings geurteilt, dass die EU-Kommission nicht berechtigt ist, den Mitgliedstaaten beim Setzen der Lohnuntergrenzen Standards vorzuschreiben. Auch das Untersagen von automatisierten Absenkungen indexierter Mindestlöhne überschreite ihre Kompetenzen. Teile des 2022 beschlossenen Gesetzes wurden damit für...

Artikel-Länge: 3984 Zeichen

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