Eiskunstlauf: Dopingsperre gegen Walijewa bestätigt
 
					Lausanne. Das Schweizer Bundesgericht hat die Berufung des Eiskunstlaufstars Kamila Walijewa zurückgewiesen und eine vierjährige Dopingsperre gegen die Russin bestätigt. Wie die US-Nachrichtenagentur AP berichtete, muss die inzwischen 19jährige zudem umgerechnet rund 7.500 Euro an Gerichtskosten und jeweils etwa 8.600 Euro an die Weltantidopingagentur WADA sowie an die Internationale Eislaufunion ISU zahlen.
Vor dem Gericht hatten die Anwälte Walijewas einen Artikel der AP aus dem September 2024 vorgelegt, um zu behaupten, die WADA habe Verfahrensbetrug begangen, um Beweise zu unterdrücken. In dem Artikel geht es um Experimente eines erfahrenen Wissenschaftlers aus dem Jahr 2022, die im Auftrag der russischen Antidopingbehörde durchgeführt wurden und nahelegten, dass eine Kontamination nicht unmöglich, aber die absichtliche Einnahme des verbotenen Mittels die plausibelste Erklärung sei.
Fünf Richter des Bundesgerichts erklärten, dass die Argumente von Walijewas Team spekulativ und höchst fragwürdig seien. Der Bericht des Wissenschaftlers stelle keinen schlüssigen Beweis dar.
Der Fall von Walijewa beschäftigt die Sportjuristen seit den Olympischen Winterspielen 2022 in Beijing. Nach dem Teamwettbewerb war eine positive Dopingprobe der Sportlerin bekanntgeworden. Sie war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS sperrte sie daraufhin rückwirkend für vier Jahre.
Da Walijewa zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäß Weltantidopingcode als »geschützte Person«, deren Identität hätte nicht genannt werden dürfen. (dpa/jW)
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