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Keine Meldepflicht für kleine Aktiendeals

München. Die Bosse börsennotierter Unternehmen müssen den Kauf und Verkauf von Aktien der eigenen Firma künftig erst ab einer Schwelle von 50.000 Euro öffentlichmachen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Meldeschwelle zum 1. Januar von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöhen, wie sie am Montag mitteilte. Damit dürfte die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel sinken, erklärte die Behörde. Die BaFin nutzt neue Spielräume der EU-Wertpapierbehörde ESMA. Investoren ziehen aus den Daten oft Schlüsse, wie diese die weitere Entwicklung des Unternehmens sehen. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2025, Seite 9, Kapital & Arbeit

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