Verfahren eingestellt
Karlsruhe. Im Prozess gegen drei Mitarbeiter des Fanprojekts des Karlsruher SC haben sich die beteiligten Parteien auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage verständigt. Staatsanwaltschaft und Angeklagte stimmten dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Peter Stier am Landgericht in Karlsruhe zu. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, zahlreiche Fußballfans hatten sich mit den Sozialarbeitern aus Karlsruhe solidarisiert.
Das Amtsgericht Karlsruhe hatte die drei Mitarbeiter des KSC-Fanprojekts wegen des Vorwurfs der versuchten Strafvereitelung vor einem Jahr zu Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich verurteilt, das Trio daraufhin Berufung eingelegt. Bei den ursprünglich für zwei Tage angesetzten Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht gaben die drei Angeklagten nun ihre Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens. Sie müssen 3.150, 1.500 beziehungsweise 2.022 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Ein Schuldeingeständnis sei das aber nicht, wie sie durch ihre Verteidiger klar zum Ausdruck brachten. (dpa/jW)
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