RBB scheitert mit Klage gegen Rundfunkreform
Karlsruhe. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den neuen RBB-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Kammer wies die Einwendung des Senders, die Rundfunkfreiheit werde durch einzelne Bestimmungen des 2023 geschlossenen Vertrags der Länder Brandenburg und Berlin eingeschränkt, zurück.
Der RBB beklagte, dass er laut Staatsvertrag verpflichtet ist, täglich das Fernsehprogramm für Berlin und Brandenburg für 60 Minuten zu trennen. Auch sah der Sender die Rundfunkfreiheit verletzt, da sich in den Regelungen Vorgaben über Anzahl und Ansiedlung von Regionalbüros zu finden haben. Außerdem monierte der RBB ein neu geschaffenes Direktorium, die Pflicht, alle zu besetzenden Stellen öffentlich auszuschreiben, sowie die Haftung von Aufsichtsgremien und der Intendanz. Die Karlsruher Kammer erklärte nun, die Rundfunkfreiheit des RBB sei durch die Vorgaben nicht verletzt. Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen seien nicht verfehlt worden.
Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags hatte die Rundfunkkommission im vergangenen Jahr eine deutliche Einschränkung des Informationsangebots der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beschlossen. Die Zeitungsverleger hatten jahrelang das »presseähnliche« Angebot der Sender als Konkurrenz moniert. Ende November 2024 hatte der RBB gegen die Reform geklagt. (dpa/jW)
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vom 22.08.2025