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Rabattaktion: Klage gegen Lidl-hat Nachspiel

Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Discounter Lidl wegen einer umstrittenen Rabattaktion verklagt. Die Angebotswerbung sei wettbewerbswidrig und führe Verbraucher in die Irre, heißt es in der Klageschrift, die dpa am Freitag vorlag. Die Verbraucherschützer wollen mit der Unterlassungsklage erreichen, dass Lidl nicht mehr mit dem Slogan »Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger« werben darf. Zuständig ist wegen Lidls Firmensitz das Landgericht Heilbronn. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.07.2025, Seite 5, Inland

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