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26.07.2025
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Hinweis
In einer auf einen dpa-Bericht zurückgehenden Meldung der jungen Welt vom 24. Juli hieß es, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht richte sich gegen die in Bayern eingesetzte Polizeisoftware der US-Firma Palantir. Die dpa wies in einer Berichtigung zu ihrer Meldung darauf hin, dass sich die Klage nicht gegen die Software, sondern gegen die gesetzliche Grundlage für deren Einsatz richtet. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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