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EGMR: Klage von Sportlerin abgewiesen

Strasbourg. Die Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in letzter Instanz verloren. Semenyas Klage gegen das Diskriminierungsverbot vor dem Hintergrund der Regeln der Sportgerichtsbarkeit in ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel in der Leichtathletik wurde für unzulässig erklärt. Gleichzeitig habe die Südafrikanerin in der Schweiz »kein faires Verfahren erhalten«, hieß es im Urteil. Semenya wurde deshalb ein Schadenersatz in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen. Die intersexuelle Sportlerin geht seit sieben Jahren dagegen vor, dass sie vom Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) von bestimmten Rennen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigert, medizinisch ihren Testosteronspiegel zu senken. Am Donnerstag sagte sie, das Urteil sei »eine Mahnung für die Verantwortlichen, dass die Prioritäten beim Schutz der Athleten liegen«. (AFPF/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2025, Seite 15, Feminismus

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