Nach Berichterstattung über teils erfundene Belästigungsvorwürfe: RBB und Gelbhaar einigen sich

Berlin. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg und der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar haben ihre juristische Auseinandersetzung außergerichtlich beigelegt. Das teilte der Sender am Donnerstag mit. Hintergrund war ein Ende 2024 veröffentlichter RBB-Beitrag, der mindestens teilweise erfundene Belästigungsvorwürfe gegen Gelbhaar enthielt. Zum Vergleich gehört die Zahlung einer Geldentschädigung. Über den konkreten Inhalt des Vergleichs hätten beide Parteien Schweigen vereinbart. Der ARD-Sender hatte zuvor Fehler bei der journalistischen Arbeit eingeräumt. Er bat um Entschuldigung für die Berichterstattung und den »erheblichen Schaden«, der Gelbhaar entstanden sei. Gelbhaar habe die Entschuldigung angenommen. Der Sender erkannte eine vom Hamburger Landgericht erlassene einstweilige Verfügung als abschließende Regelung an.
»Der RBB hat sich einsichtig gezeigt und ist in unserer Verhandlung dann auch sehr vernünftig und strukturiert mit dem Konflikt umgegangen«, sagte Gelbhaar. Im RBB hatte die Affäre personelle Konsequenzen: Chefredakteur David Biesinger und Programmdirektorin Katrin Günther traten von ihren Ämtern zurück. Nach dem RBB-Bericht waren Zweifel an der Identität einer Frau aufgekommen, die angebliche Vorwürfe erhoben haben soll. Der Sender hatte die Frau nie gesehen. Gelbhaar hatte sich stets gegen die Vorwürfe, die seine Ersetzung als grüner Direktkandidat in Pankow bei der Bundestagswahl und seinen Verzicht auf eine Kandidatur auf der Landesliste zur Folge hatten, gewehrt. Er gehört dem neuen Bundestag nicht mehr an.
Die Grünen hatten im Juni die Ergebnisse der Arbeit einer internen Kommission vorgelegt, die den Umgang mit dem Fall überprüfen sollte. Diese Kommission fällte ein teils vernichtendes Urteil über die Vorgehensweise nach dem zunächst internen Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst 2024. So hieß es in dem Bericht: »Das bisherige Ombudsverfahren leidet an fehlender innerparteilicher Legitimität, an fehlenden Verfahrensstrukturen und einer fehlenden Verfahrensordnung sowie an erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten und Definitionsmängeln.« Die Nutzung des Ombudsverfahrens für politische Zwecke sei klar erkennbar gewesen. Dennoch sei gar nicht in Betracht gezogen worden, dass es sich um »ein zumindest organisiertes Vorgehen mit einer politischen Zielsetzung handeln könnte«. Dabei sei das Ziel erkennbar gewesen, die Kandidatur Gelbhaars auf der Landesliste zu erschweren oder zu verhindern. Gelbhaar habe nicht die Gelegenheit bekommen, sich in einem innerparteilichen Schiedsgerichtsverfahren zu erklären oder zu verteidigen. Auffällig hätte sein müssen, dass innerhalb sehr kurzer Zeit mehrere Meldungen zu zum Teil Jahre zurückliegenden Vorwürfen eingegangen seien, so der Bericht - und zwar direkt vor der Versammlung zur Aufstellung der Landesliste am 14. Dezember. (dpa/jW)
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