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Aus: Ausgabe vom 20.06.2025, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Bereit zu kämpfen

Von René Lau
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Es gibt gute und schlechte Tage im Leben eines Fußballfans. Das bezieht sich nicht nur auf die Ereignisse auf dem Platz. So hat das Bundeskartellamt in dieser Woche nach langer Prüfung mitgeteilt, wie es die sogenannte 50-plus-eins-Regel einschätzt. Für mich als Fananwalt und Fußballfan ist am wichtigsten: Das Amt hat keine grundlegenden Bedenken gegen die Regel. Die leidige Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit ist nun endlich vom Tisch. Doch die Behörde hat der Deutschen Fußballiga (DFL) und den Vereinen Hausaufgaben aufgegeben: Denn es gibt sogenannte Förderausnahmen von der Regel. Dazu zählen Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg. Bei ihnen hält der Verein nicht wie gefordert die Mehrheit der Anteile der jeweiligen Spielbetriebsgesellschaft. Trotzdem dürfen sie am Spielbetrieb der DFL teilnehmen. Auch die TSG Hoffenheim war bis vor kurzem so ein Fall, bis ein gewisser Herr H. seine Anteile an der Spielbetriebsgesellschaft an den Klub zurückgab.

Hier mahnt das Bundeskartellamt eine Änderung an. Nur wenn die 50-plus-eins-Regel bei allen Vereinen gleichermaßen umgesetzt wird, gibt es nach Ansicht der Behörde einen fairen Wettbewerb. Nun also sind die Vereine und die DFL gefragt, entsprechende Änderungen umzusetzen. Sollte dies nicht geschehen, besteht durchaus die Gefahr, dass die gesamte Regel fallen könnte. Ebenfalls interessant: Das Bundeskartellamt hat endlich Klartext in Sachen RB Leipzig gesprochen. Formal wird dort »50 plus eins« eingehalten. Doch der Verein hat kaum mehr als 20 Mitglieder. Eine normale Aufnahme via Antrag ist nicht möglich, so dass von einem mitgliedergeführten Verein, wie es das Bundeskartellamt bei der 50-plus-eins-Regelung verlangt, nicht einmal ansatzweise die Rede sein kann. Fans kritisieren das seit Jahren. Das Konstrukt aus Leipzig ist eben kein normaler Klub, der historisch gewachsen ist und bei dem man mit einem bloßen Antrag auch Mitglied werden kann.

Die 50-plus-eins-Regel ist ein schützenswertes Gut; viele Fans und Vereine im Ausland beneiden uns darum. Sie sorgt dafür, dass die Vereinsmitglieder das Sagen haben – und behalten. Kein Investor kann einen Verein verscherbeln, diesen an einen anderen Ort verlegen oder Logo und Vereinsfarben ändern, ohne dass die Mitglieder darüber abgestimmt haben. Nur so funktioniert Fankultur. Die DFL und die betroffenen Vereine müssen wissen: Wenn sie nicht schnellstmöglich Veränderungen herbeiführen, sondern weiter die 50-plus-eins-Regel gefährden, wird es Fanproteste geben, bei denen sie sich noch nach Tennisbällen oder Spielunterbrechungen zurücksehnen werden. Die dann zu erwartenden Proteste werden den deutschen Fußball in seinen Grundfesten erschüttern. Jetzt müssen die Funktionäre zeigen, dass sie es mit »50 plus eins« ernst meinen.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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