Gericht entscheidet in Klage des RBB gegen jW
Berlin. Das Landgericht Berlin II entscheidet an diesem Freitag im Verfahren des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RBB gegen die Verlag 8. Mai GmbH, in der die Tageszeitung junge Welt erscheint. In der Streitsache geht es und die Frage, ob junge Welt dem RBB Werbespots bezahlen muss, obwohl der Sender im Jahr 2022 die Ausstrahlung inmitten der Werbekampagne unter Verweis auf die Klage der Zeitung gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht abgebrochen hatte. Begründet hatte der RBB sein Vorgehen auch mit »zahlreichen Beschwerden« von Hörern »bezugnehmend auf die derzeitige Radiowerbung« der jungen Welt. Durch den unangekündigten abrupten Stopp der Ausstrahlung entstand der Verlag 8. Mai GmbH erheblicher ökonomischer Schaden, zumal die Radiospots die wesentliche Säule einer crossmedialen Werbekampagne darstellten. Da der RBB seine Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt hat, weigert sich die Verlag 8. Mai GmbH, die Rechnung für die bereits ausgestrahlten Spots zu begleichen. Dagegen klagt der RBB. Der Prozess findet am Freitag, dem 20. Juni 2025, ab elf Uhr im Sitzungssaal 115, 1. Etage, Tegeler Weg 17–21 in Berlin statt. (jW)
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