Konkrete Maßnahmen
Frankfurt am Main. Bei der Prüfung der 50+1-Regel im deutschen Fußball hat das Bundeskartellamt die DFL zu Nachbesserungen aufgefordert. Grundsätzlich habe die Behörde keine grundlegenden Bedenken, heißt es in einem Zwischenbescheid erneut. Man sei aber der Ansicht, dass die DFL »konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen«. Die Deutsche Fußballiga, die betroffenen Vereine und Investoren hätten nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Danach beabsichtigt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben, die Empfehlungen »zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen«. Bereits 2023 hatten sich die DFL als Dachorganisation der 36 Profiklubs und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Sie gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Die notwendige Abstimmung der Vereine über die Neuregelung bei einer Mitgliederversammlung musste schon mehrfach verschoben werden. (dpa/jW)
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