Grundrechtekomitee: Menschen in Armut und Wohnungslosigkeit brauchen Unterstützung statt Waffengewalt

Das Grundrechtekomitee kommentierte am Sonnabend einen von ihm beobachteten, derzeit vor dem Landgericht Düsseldorf laufenden Prozess gegen einen Polizisten, der von hinten auf einen Mann geschossen hat:
Den Polizeieinsatz hat der Angeschossene nur deshalb überlebt, weil er rechtzeitig ärztlich versorgt wurde. Der Aussage der Rechtsmedizinerin zufolge wäre der Schuss aus der Dienstwaffe des Polizisten ohne die anschließende Notoperation tödlich gewesen. (…)
Am 2. Prozesstag wurde der Geschädigte vor Gericht als Zeuge gehört. Er habe sich in der Nacht des 10. August 2024 durch die Anwesenheit von zwei Personen mit Hund gestört gefühlt, er sei wohnungslos und habe in dem Park übernachten wollen. Die zwei Personen hätten ihn als »Junkie« beschimpft, er habe mit dem Schlüsselbund geklappert, um die Personen zu vertreiben. Diese riefen die Polizei und sprachen bei dem Anruf von einem Mann mit Messer. Der Betroffene erinnerte eine Rangelei, er sei zu Boden gebracht worden und dann sei ein Schuss gefolgt.
Das Gericht brach die Vernehmung frühzeitig ab und entließ den Geschädigten wieder zurück in sein Leben auf der Straße. Vor Gericht sagte der Angeschossene: »Die haben versucht, mich als Verrückten darzustellen, damit sie mich wieder ins Gefängnis stecken können.«
Aufgrund von Mittel- und Wohnungslosigkeit und einer möglichen psychischen Erkrankung werde der Betroffene in polizeilichen Datenbanken als »polizeiauffällig« geführt, wie ein Polizeizeuge aus Duisburg aussagt. (…)
Michael Emde, der Verteidiger des angeklagten Polizisten, nahm die Einweisung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz zum Anlass, den Geschädigten als »frei herumlaufende Gefahr« darzustellen und forderte, »das Problem an der Wurzel zu packen«. (…)
Britta Rabe vom Grundrechtekomitee warnt: »Einer ›auffälligen‹ Person begegnet man nicht mit Waffengewalt. Wie unzählige andere Opfer von Schusswaffeneinsatz der Polizei ist der Geschädigte sozial ausgegrenzt. Statt seine Vulnerabilität anzuerkennen, wird er ausschließlich als Sicherheitsrisiko betrachtet. Seine Sicherheit und sein Wohlergehen sind bei Einsätzen hingegen kein Thema. Der konkrete Einsatz hätte deeskalierend beantwortet werden können.«
Das Hausprojekt Zelle 79 in Cottbus informierte am Sonnabend über einen versuchten Brandanschlag von Neonazis auf sein Gebäude:
In der gestrigen Nacht von Freitag auf Samstag wurde das Hausprojekt Zelle 79 in Cottbus erneut Ziel eines gezielten Angriffs durch rechtsextreme Täter. (…)
Gegen 23:40 Uhr näherten sich vermummte Personen dem Haus. Sie setzten ein Zaunelement aus Metall als Rammbock ein, um zu versuchen, die Haustür zu durchbrechen. Gleichzeitig wurden fünf pyrotechnische Fackeln in den Hinterhof und auf das Gebäude geworfen. Mindestens fünf vermummte Personen konnten durch den Rauch ausgemacht werden. Einer dieser Brandsätze erzeugte einen lokalen Brand im Hinterhof, welcher von den Hausbewohner*innen gelöscht werden konnte. Auch ein benachbartes Grundstück wurde durch eine Fackel getroffen.
Die Täter waren komplett schwarzgekleidet, trugen Sturmhauben und skandierten während der Attacke Parolen wie: »Wir sind die Gang, Adolf Hitler Hooligans! Kommt raus, ihr Fotzen, kommt raus!« Nachbar*innen beobachteten ebenso Teile des Vorfalls und hörten die Rufe. (…)
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