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13.05.2025, 19:52:03 / Inland

Bericht: Geflüchtetenunterkunft Tegel soll länger als geplant in Betrieb bleiben

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Für den Staat bloße Verfügungsmasse: Mehrere Dutzend Geflüchtete stehen vor einer Leichtbauhalle der Unterkunft in Tegel an (Berlin, 13.11.2024)

Berlin. Der CDU-geführte Berliner Senat will offenbar Teile des früheren Flughafengeländes in Tegel deutlich länger als geplant nutzen. Dort sollen weiterhin Geflüchtete untergebracht werden, allerdings in geringerem Umfang und mit erheblich kürzerer Dauer als bisher. Darauf hat sich nach die sogenannte Taskforce zur Integration und Unterbringung von Geflüchteten bei ihrer jüngsten Sitzung verständigt, wie dpa am Dienstag berichtete. Der Senat muss offiziell noch einen Beschluss dazu treffen.

Bislang war eine Nutzung von Gebäuden und Teilflächen bis Ende 2025 vorgesehen. Nun sei eine Verlängerung um weitere fünf Jahre geplant. Die Zahl der Plätze in der Geflüchtetenunterkunft, die bisher als die größte in der Bundesrepublik galt, soll demnach auf 2.600 reduziert werden. Zwischenzeitlich waren die Zahlen um ein Mehrfaches höher.

Vor allem aber soll laut dpa-Informationen Tegel künftig in erster Linie wieder als »Ankunftszentrum« dienen sein, so wie ursprünglich 2022 nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Ankunft der ersten ukrainischen Geflüchteten in Berlin. Damals war die Idee, dass die Menschen aus der Ukraine zunächst einige Tage dort bleiben, dann aber in andere Bundesländer weiterreisen oder anderswo in Berlin unterkommen würden.

Aktuell sind dort nicht ganz 2.900 Menschen untergebracht, wie ein Sprecher des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten auf dpa-Anfrage sagte, davon gut 2.400 Geflüchtete aus der Ukraine und knapp 480 Asylsuchende. Vor allem wolle der Senat die künftige Nutzung auf die GEAS-Reformen (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) ausrichten.

Das Land Berlin ist rechtlich verpflichtet, diese Regeln umzusetzen. Deshalb seien nur noch 2.000 Plätze zur Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen zuzüglich 600 Plätze für Menschen im sogenannten Screening-Verfahren, mit dem nach den GEAS-Vereinbarungen künftig festgestellt werden soll, welche Bleibeperspektive Geflüchtete haben. (dpa/jW)

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