AfD: Inlandsgeheimdienst gibt »Stillhaltezusage«
Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung«. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte am Donnerstag den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich »mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht« nicht zu dem Vorgang äußern. Der Verfassungsschutz hatte eine solche Erklärung bereits im Januar 2021 abgegeben, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als »Verdachtsfall« geklagt hatte. Die neue Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern auch auf eine Beobachtung der Partei. (dpa/jW)
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