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Betriebsrente: Elternzeit wird nicht angerechnet

Erfurt. Bei Betriebsrentensystemen wie bei der Deutschen Post müssen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Monate ohne Entgeltzahlungen wie bei Erziehungs- und Elternzeiten nicht berücksichtigt werden. Das gelte für umlagebasierte Altersversorgungssysteme, die an vergütungspflichtige Zeiten anknüpfen, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt in einem Fall aus Bayern. Das gelte auch bei einem Systemwechsel.

Die Klägerin hatte vergeblich verlangt, dass die Monate ihres Erziehungsurlaubs für die Erfüllung der Wartezeit für die Altersversorgung angerechnet werden. Sie argumentierte, dass die Nichtberücksichtigung von Erziehungszeiten eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts sei, da hauptsächlich Frauen diese Erziehungszeiten in Anspruch nähmen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2025, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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