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Landeshaushalt von 2024 verfassungswidrig

Schleswig. Nach Ansicht des Landesverfassungsgerichtes ist der Haushalt der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das Jahr 2024 verfassungswidrig gewesen. Die Feststellung eines Haushaltsplans für das Jahr 2024 sei nichtig, sofern darin eine Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten enthalten sei, sagte der Präsident des Gerichtes in Schleswig am Dienstag. Die drei aufgenommenen Notkredite wurden mit einer Sturmflut, dem Krieg in der Ukraine und der Coronapandemie begründet. Das Verfassungsgericht erklärte, es müsse zwischen dem Finanzbedarf und den Notlagen ein kausaler Zusammenhang bestehen und der Haushalt müsse erheblich belastet sein. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2025, Seite 2, Inland

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