Zum Inhalt der Seite

»Berlin 4«: Erster Erfolg vor Gericht

Berlin. Im Streit um die Ausweisung von drei EU-Bürgern und einer US-amerikanischen Person wegen der Teilnahme an propalästinensischen Protesten hat das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren der Beschwerde eines irischen Betroffenen stattgegeben. Dies teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Damit gilt der Ausreisebescheid vorerst nicht. Das Berliner Landesamt für Einwanderung habe versäumt, die Ermittlungsakten anzufordern. Im Kontext der fraglichen Besetzung eines Gebäudes der FU Berlin gebe es gegen etwa 20 Menschen Strafanzeigen. Anhand der vorliegenden Unterlagen sei es nicht möglich festzustellen, in welchem Maße sich der 29jährige beteiligt habe. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2025, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!