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Klimaschutzprogramm: Beschwerde gescheitert

Karlsruhe. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene »Klimaschutzprogramm 2030« der Bundesregierung ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits eine zweite Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes in Kraft getreten, gegen die ebenfalls Beschwerden laufen. Die Beschwerdeführer hätten sich erst an andere Gerichte wenden müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Es nahm die mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereichte Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Das »Klimaschutzprogramm 2030« war im Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es zählt verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.04.2025, Seite 4, Inland

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