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14.03.20251 Leserbrief
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Kiew wegen Massakers in Odessa verurteilt
Brüssel. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die ukrainischen Behörden wegen des Massakers im Gewerkschaftshaus in Odessa 2014 verurteilt. Das Urteil hat der EGMR am Donnerstag veröffentlicht. Darin heißt es, Feuerwehr, Polizei und andere Stellen hätten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, weil sie die Gewalt nicht verhindert, gestoppt oder alles getan hätten, um die Menschen in dem brennenden Gebäude zu retten. Die Attacke fand im Kontext des »Euromaidan« 2014 und nach dem Putsch gegen den damaligen Präsidenten Wiktor Janukowitsch statt. Insgesamt wurden 48 Menschen getötet. Nach dem von westlicher Seite maßgeblich vorangetriebenen Umsturz in Kiew begann der Ukraine-Krieg mit einer Offensive der ukrainischen Armee auf den russischsprachigen Donbass und der dortigen Ausrufung von »Volksrepubliken«. (dpa/jW)
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Onlineabonnent*in Torsten Andreas S. aus B. 14. März 2025 um 13:26 UhrDas ging ja richtig, richtig schnell! Und: die Täter? Und: die Auftraggeber? Dauert nochmals elf Jahre, oder?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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