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BGH: »Knockout 51« wohl »terroristisch«

Karlsruhe. In der Frage der Einstufung der Neonazigruppe »Knockout 51« hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Generalbundesanwalts entschieden. Über die Anklage muss das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena verhandeln, nicht das Landgericht Gera, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das OLG hatte die Anklage des Generalbundesanwalts nur mit Abstrichen zugelassen und den Fall nach Gera verwiesen. Es stufte die Gruppierung nicht als terroristische, sondern als kriminelle Vereinigung ein. Dagegen erhob der Generalbundesanwalt Beschwerde beim BGH. Dieser erklärte nun, dass bei vorläufiger Bewertung auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung ein hinreichender Tatverdacht vorliege. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.03.2025, Seite 4, Inland

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