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Birkenstock-Latschen sind keine Kunst

Karlsruhe. Das Modeunternehmen Birkenstock wollte vom Bundesgerichtshof (BGH) einen Urheberschutz für seine Sandalenklassiker feststellen lassen. Es hält die Modelle für Werke der angewandten Kunst. Doch der BGH entschied am Donnerstag anders. Nach dem Urteil hat Birkenstock die Hoffnung trotzdem nicht aufgegeben. Konkret ging es in Karlsruhe um drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten, die ähnliche Schuhmodelle verkauften. Das Modeunternehmen mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sah darin eine Verletzung des Urheberrechts. Trotz des Urteils will Birkenstock weiter vor Gericht gegen mutmaßliche Nachahmer vorgehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.02.2025, Seite 5, Inland

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