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Wiederholungswahl: Beschwerde abgewiesen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Beschwerden gegen die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 endgültig abgewiesen. Es teilte am Dienstag mit, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig. Der Wahlrechtsschutz auf Landesebene werde durch das jeweilige Land allein und abschließend gewährt. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte am 16. November 2022 entschieden, dass die Wahl wegen zahlreicher Pannen komplett wiederholt werden muss; die Wiederholung führte zum Ende der »rot-grün-roten« Landesregierung. (dpa/AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.01.2025, Seite 4, Inland

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