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Exsoldaten wegen Misshandlung verurteilt

Laufen. Das Amtsgericht im bayerischen Laufen hat zwei ehemalige Soldaten wegen der Misshandlung eines Kameraden zu Geldauflagen verurteilt. Sie sollen wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung 800 beziehungsweise 1.000 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Demnach wurden beide nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 20 und 21 Jahre alten Männer im Januar einen Kameraden nachts aus dem Bett geholt, gefesselt und in die Dusche gebracht hatten. Dort zogen sie ihm einen Sack über den Kopf und ließen ihn unter laufendem Wasser liegen. Damit sollte der Mann für seine Entscheidung, die Bundeswehr verlassen zu wollen, bestraft werden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2024, Seite 4, Inland

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