Tätigkeit für Compact TV: Rücknahme der Ernennung von Lehramtsreferendarin rechtens

Potsdam. Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin zurücknehmen, weil diese ihre Tätigkeit als Moderatorin für die rechte Videoplattform Compact TV verschwiegen hatte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni. Dieses hatte ausgeführt, dass die Tätigkeit der Referendarin als Moderatorin für Compact TV Zweifel »an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung« lasse. Dagegen war die Betroffene vorgegangen.
Das rechte Compact-Magazin ist seit längerem im Visier der Sicherheitsbehörden. Im Juli verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Publikation, da sie »ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene« sei. Die Videoplattform Compact TV ist neben der mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren vertriebenen Zeitschrift das Hauptprodukt der Compact-Magazin GmbH.
In dem Fall der angehenden Lehrerin in Brandenburg hatte die Referendarin das Land Brandenburg nach Gerichtsangaben »über ihre Vortätigkeiten informiert«, nicht aber darüber, dass sie für Compact TV als Moderatorin gearbeitet hatte. Die Rücknahme der Ernennung zur Lehramtsreferendarin war laut Gericht rechtmäßig, »selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde«. Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (AFP/jW)
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