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Aus: Ausgabe vom 14.09.2024, Seite 5 / Inland
Umweltpolitik

Klimapolitik vor dem Kadi

Urteil nach Klage der Deutschen Umwelthilfe rechtskräftig. Ampelkoalition muss nachbessern
Von Wolfgang Pomrehn
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Erdkugel in Flammen: Führungstrio des Bundeskabinetts im globalen Blindflug (Berlin, 16.5.2024)

Die Bundesregierung muss ihre Klimaschutzpolitik nachbessern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits im Mai entschieden, doch erst jetzt wurde das Urteil rechtskräftig, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Freitag mitteilt. Das im Verfahren federführende Bundesumweltministerium habe auf Revision verzichtet. Die Organisation hatte mehrere Klagen wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz eingereicht. In der seinerzeit noch gültigen Fassung gab das Gesetz für verschiedene Sektoren Ziele vor, die mehrfach verfehlt wurden. Daraufhin hatten die zuständigen Ministerien versucht, sich mit Tatenlosigkeit und Scheinlösungen aus der Verantwortung zu mogeln, statt, wie vom Gesetz bisher vorgesehen, mit einem Katalog von Sofortmaßnahmen gegenzusteuern. Zwar hat die Berliner Koalition zwischenzeitlich das Klimaschutzgesetz entschärft, die von der DUH angestrengten Prozesse beziehen sich allerdings noch auf Verstöße gegen dessen vorherige Fassung.

Die verschiedenen Klagen der DUH betrafen die Bereiche Verkehr, Gebäudesanierung und – im vorliegenden Fall – Landnutzung. Diese kann sowohl Treibhausgase der Atmosphäre entziehen und einspeichern als auch diese freisetzen. Zur Zeit überwiegt noch letzteres. Beim Umbruch von Weideland, bei der Verbrennung von Holz oder beim Trockenlegen von Mooren entweichen erhebliche Mengen Kohlendioxid (CO2). Bei den Weiden und mehr noch bei den Mooren geschieht das dadurch, dass im Boden gebundenes Material von Bakterien und Pilzen zersetzt und der in ihm enthaltene Kohlenstoff als CO2 ausgeatmet wird. Die Mengen sind im Vergleich zu den von Kraftwerken und im Straßenverkehr freigesetzten gering, aber dennoch nicht ganz zu vernachlässigen.

Das Ziel ist, durch Wiedervernässung von Mooren und auch durch eine nachhaltigere Waldwirtschaft den Prozess umzukehren, das heißt, die Speicher der Moore und Wälder wieder aufzufüllen. Im Falle der Wälder müsste die in den zurückliegenden Dürrejahren geschrumpfte Biomasse durch besser angepasste Baumarten wieder zum Wachsen gebracht werden. Außerdem müsste mehr Totholz in den Wäldern liegen bleiben, denn dessen Zersetzungsprozess – und damit die CO2-Freisetzung – vollzieht sich wesentlich langsamer als im Falle des Verbrennens. Auch die vermehrte Verwendung von Holz als langfristig eingesetzter Baustoff würde helfen, wie es etwa die Initiative »Bauhaus Erde« des langjährigen Direktors des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Hans Joachim Schellnhuber, fordert.

Nach Rechnung der DUH sind im Sektor Landnutzung Maßnahmen notwendig, die die deutsche CO2-Bilanz um mehr als 40 Millionen Tonnen entlasten würden. Eigentlich sei das Ziel, dass der Sektor im übernächsten Jahrzehnt jenen Teil der Emissionen aufnimmt, der sich, zum Beispiel in der Zementproduktion, nur sehr schwer vermeiden lässt. Doch davon könne bisher noch nicht die Rede sein. Nachdem das Urteil des Berliner Gerichts nun rechtskräftig geworden ist, fordert die DUH die Regierung auf, bis zum 31. Oktober einen Entwurf für einen Maßnahmenkatalog vorzulegen. Andernfalls wollen die Umweltschützer ein Vollstreckungsverfahren einleiten.

Derweil hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck gegen ein weiteres, von der DUH im Mai erstrittenes Urteil Revision eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte verfügt, dass auch in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Abfallwirtschaft der Klimaschutz verbessert werden muss.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (13. September 2024 um 20:40 Uhr)
    »Die Wiedervernässung von Moorböden kann einen großen Beitrag zum Klimaschutz bringen. Trockengelegt emittieren deutsche Moorböden jährlich nämlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, das entspricht rund 7,5 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen.« Weiter: »Derzeit sind in Deutschland mehr als 92 Prozent der Moorflächen trockengelegt. Fast drei Viertel davon werden landwirtschaftlich genutzt, etwa als Acker oder Weide. Sie machen lediglich sieben Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen aus, sind aber für ca. 37 Prozent aller Emissionen aus der Landwirtschaft verantwortlich.« So nachzulesen beim UBA: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/paludikultur-wiedervernaesste-moore-fuer-mehr am 01.03.2023. Geringe Mengen? Mein Mocca stößt nur 125 Gramm CO2 pro Kilometer aus, geht doch, oder?

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