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28.08.2024
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AfD scheitert mit Klage gegen Geheimdienst
Weimar. Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im Landesverfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Weimar rechtens. Die Textteile müssten weder, wie von der Partei gefordert, gestrichen, noch öffentlich richtiggestellt werden, urteilte das Gericht am Montag. Eine entsprechende Klage der AfD wurde abgewiesen. Die Partei war gegen Passagen in dem Bericht vorgegangen, in denen Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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