Urteil: Abhören von Pressekontakten erlaubt
München. Das Abhören von Gesprächen zwischen Journalisten und der Klimaaktionsgruppe »Letzte Generation« durch das bayerische Landeskriminalamt war rechtens. Das hat das Landgericht München I entschieden, wie dpa am Mittwoch berichtete. Der als Pressetelefon deklarierte Anschluss habe einer Beschuldigten gehört, gegen die im Zuge des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt werde, argumentierte das Gericht. Ohne die Maßnahme wären die Ermittlungen »wesentlich erschwert worden«. Das Gericht wies damit fünf Beschwerden von Journalisten gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München ab. Die Abhöraktion habe sich »nicht direkt gegen Medienvertreter gerichtet«, erklärte ein Gerichtsprecher. Die Überwachung war von der Generalstaatsanwaltschaft München angeordnet worden und dauerte laut Ermittlern von Herbst 2022 bis Ende April 2023. (dpa/jW)
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