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Aus: Ausgabe vom 24.07.2024, Seite 7 / Ausland
Gazakrieg

Knesset gegen UNRWA

Israel: Hilfswerk als Terrororganisation eingestuft
Von Ina Sembdner
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Laut Tel Aviv ein »legitimes Ziel«: Hauptquartier des UN-Hilfswerks UNRWA in Gaza-Stadt (12.7.2024)

Das wichtigste Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinenser, das UNRWA, bietet Millionen von Menschen in den besetzten palästinensischen Gebieten sowie den von dort Vertriebenen in Jordanien, im Libanon und in Syrien Bildung, Gesundheit und Hilfe. Für das israelische Parlament und die Regierung in Jerusalem zählt das jedoch nicht. Am Montag billigte die Knesset vorläufig einen Gesetzentwurf, der das Hilfswerk zu einer terroristischen Organisation erklärt und den Abbruch der Beziehungen zu UNRWA vorsieht. Vorgeworfen wird der UN-Institution von israelischer Seite eine vermeintliche Zusammenarbeit mit militanten palästinensischen Gruppen. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung angenommen und wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung zurückverwiesen, so der Informationsdienst der Knesset.

»Dies ist ein weiterer Versuch in einer breitangelegten Kampagne zur Zerschlagung des Hilfswerks«, sagte UNRWA-Sprecherin Juliette Touma. »Solche Schritte sind in der Geschichte der Vereinten Nationen einmalig.« Israel hat behauptet, dass Hunderte von UNRWA-Mitarbeitern Mitglieder von Terrorgruppen sind, darunter Hamas und »Islamischer Dschihad«, hat aber noch keine Beweise für eine von der UNO eingesetzte Überprüfung vorgelegt.

Sowohl die Hamas als auch die Palästinensische Nationalbehörde verurteilten das Votum. Vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde es laut der Agentur WAFA als eklatante Verletzung des Problems der palästinensischen Flüchtlinge und ihres Grundrechts auf Rückkehr im Einklang mit den UN-Resolutionen verurteilt. Der Beschluss sei auch ein eindeutiger Verstoß gegen die am 4. Mai angenommene Resolution 2730 des UN-Sicherheitsrates, mit der alle Parteien bewaffneter Konflikte humanitäres Personal, ihre Räumlichkeiten und Vermögenswerte zu respektieren und zu schützen haben.

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