-
22.07.2024
- → Inland
CSD: Regierungsbeauftragter für Grundgesetzänderung
Köln. Anlässlich der Demonstration zum Christopher Street Day am Sonntag in Köln hat der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Bislang sagt Artikel 3, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner »Rasse«, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Lehmann forderte, auch die sexuelle Identität aufzunehmen. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker sieht die Parade als Signal, »dass wir das, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten erreicht worden ist, noch erweitern«. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
