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»Klimaneutral« bedarf einer Erklärung

Karlsruhe. Unternehmen dürfen Produkte nur als »klimaneutral« bewerben, wenn sie erklären, was dahintersteckt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verbot dem Süßwarenhersteller Katjes am Donnerstag, eine entsprechende Anzeige aus dem Jahr 2021 zu verwenden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte geklagt, da das Unternehmen warb, »alle Produkte klimaneutral« herzustellen. Katjes wollte entstehende Emissionen aber ausgleichen, indem es Klimaschutzprojekte unterstützt. Der BGH erklärte, Kompensation von Emissionen sei nicht gleichwertig mit Reduktion von Treibhausgasen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.06.2024, Seite 5, Inland

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