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Corona: Verordnung war verfassungswidrig

Weimar. Die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung während der Coronapandemie in Thüringen war verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar entschieden. Die entsprechende Landesverordnung galt vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und betraf alle Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Sie genügte laut den Verfassungsrichtern nicht den formellen Anforderungen und verstieß gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit. Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung verlangt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.06.2024, Seite 4, Inland

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