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Aus: Ausgabe vom 17.06.2024, Seite 8 / Inland
Datenschutz versus »KI«-Training

»Meta stellt die Nutzer vor vollendete Tatsachen«

Verbraucherzentrale NRW mahnt US-Konzern ab. Daten sollen »KI«-Modell füttern. Ein Gespräch mit Christine Steffen
Interview: Gitta Düperthal
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Ein Meta-Logo in der Unternehmenszentrale in Menlo Park

Der Meta-Konzern will die Inhalte von Millionen von Nutzern seiner Plattformen Facebook, Instagram und Threads für das Training von »KI«-Modellen nutzen, und zwar schon ab dem 26. Juni. Wie am Sonntag bekannt wurde, verschiebt Meta die Einführung, die Pläne bestehen aber weiterhin. Nur mit einem äußerst komplizierten Verfahren können Betroffene dagegen Widerspruch einlegen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Konzern jetzt abgemahnt. Was ist so problematisch am geplanten Vorgehen?

Meta möchte die Inhalte von Nutzern, ihre Texte und Fotos für die eigene Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz verwenden. Bei der Beschreibung des Vorhabens bleibt der Konzern nebulös. Meta beruft sich dabei auf das berechtigte oder das überwiegend berechtigte Interesse – und meint, es reiche aus, dass Betroffene ein Widerspruchsrecht haben. Nach unserem Verständnis geht es hierbei jedoch auch um Informationen, die personenbezogene Daten enthalten – sogar um sehr sensible, etwa zur sexuellen Orientierung oder ethnischen Herkunft. Diese sind besonders geschützt in der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Die Verwendung ist nur mit einer Einwilligung der Betroffenen möglich. Es bedarf dazu einer Rechtsgrundlage.

Darüber streiten wir uns mit Meta. Denn aus unserer Sicht reicht es nicht, widersprechen zu können. Es ist genau umgekehrt: Es bedarf zuvor einer aktiven Zustimmung der Nutzer. Wir haben deshalb Meta Platforms Ireland Limited abgemahnt, die im Meta-Konzern für die Nutzer in Europa verantwortlich sind.

Haben die Nutzer durch das Akzeptieren der AGB nicht automatisch auch diesen Vorgängen zugestimmt?

Meta hat angekündigt, seine Datenschutzrichtlinie zu ändern, und stützt das auf »das berechtigte Interesse«. Dieser Annahme treten wir entgegen.

Sie kritisieren auch, dass der Konzern mit einer neuen Funktion in der Facebook-App Daten aller Fotos und Videos auf dem Smartphone auswertet, auf die das Unternehmen Zugriff hat.

Facebook schlägt dem Nutzer quasi vor: Schau doch mal, dieses Foto passt gerade. Möchtest du es nicht teilen? Dabei werden auch Daten übermittelt, etwa der Zeitpunkt der Aufnahme. Meta stellt die Nutzer auch so vor vollendete Tatsachen. Die App bietet nur eine Möglichkeit: einen entsprechenden Schieberegler wieder auszustellen. Das ist übrigens nicht angekündigt, sondern für einige Nutzer bereits umgesetzt. Auf unserer Webseite beschreiben wir, wie das Ausschalten funktioniert.

Und welche Handhabe hat die Verbraucherschutzzentrale NRW gegen diese Praxis?

Generell gilt: Wenn wir bei Anbietern feststellen, dass sie gegen das Verbraucherrecht verstoßen, können wir zunächst außergerichtlich an das Unternehmen herantreten, und darlegen, warum wir meinen, dass ein Verstoß vorliegt. Wir mahnen ab, fordern auf, den Verstoß abzustellen. Wir fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Im Fall von Meta haben wir dafür eine Frist bis zum 19. Juni gesetzt. Wirkt das nicht, können wir gerichtlich klagen. Uns geht es um drei Punkte: Erstens fordern wir, dass Meta sich nicht auf das »berechtigte Interesse« beruft. Zweitens soll Meta den Widerspruch nicht hinter einem Login verstecken. Der Widerspruch ist zu kompliziert angelegt. Drittens soll bei Fotovorschlägen die Einstellung zum Unterlassen auf »aktiv« geschaltet sein.

Sind Sie optimistisch, diese ausufernde Datennutzung des Konzerns abwenden zu können?

Es ist der Blick in die Glaskugel. Auch andere Datenschutzvereine beschweren sich. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich dazu mit der in Europa federführenden Aufsichtsbehörde in Irland in Verbindung gesetzt. Sie kann gegenüber Meta etwa die geplante Datenverarbeitung für die gesamte Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum untersagen, solange die Einhaltung der DSGVO nicht vollständig nachgewiesen werden kann.

Christine Steffen ist Juristin der Verbraucherzentrale NRW e. V.

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