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GEW fordert Tarif für Weiterbildung

Berlin. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schlägt für die Weiterbildung tarifvertraglich gesicherte Beschäftigungsverhältnisse vor. »Damit die Träger das leisten können, müssen Bund, Länder und Kommunen sie entsprechend refinanzieren«, betonte Vorstandsmitglied Ralf Becker am Dienstag in Frankfurt am Main.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Juni 2022 zur Scheinselbstständigkeit von Honorarkräften in der Weiterbildung. Auf Basis des Urteils führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) derzeit vermehrt Betriebsprüfungen im Weiterbildungsbereich durch.

Viele Weiterbildungsträger haben daher begonnen, den Honorarlehrkräften Arbeitsverträge anzubieten – dies aber oft zu Bedingungen, die für die Beschäftigten eine weitere Verschlechterung ihrer ohnehin prekären Situation bedeuten. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.05.2024, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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