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Aus: Ausgabe vom 25.05.2024, Seite 4 (Beilage) / Wochenendbeilage
Corona

Vergiftete Hilfe

Pandemie vorbei, der Strafbefehl kommt: Der rechtliche Spießrutenlauf bis zum Freispruch einer Soloselbständigen
Von Gisela Sonnenburg
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Acht Monate im Visier der Ermittlungsbehörden

Die Coronapandemie setzt Zeichen. Immer noch. Im Namen von Covid-19 wurden Grundrechte außer Kraft gesetzt. Heute, Jahre nach der Pandemie, laufen Ermittlungen unter dem Etikett »Corona«, die mit Rechtsstaat und Demokratie nichts mehr zu tun haben. Das Chaos regiert. Ich bin als Soloselbständige und Freiberufliche selbst Zeugin dessen.

Rückblick: Im März 2020 verordnete Vater Staat den ersten Lockdown und weitere Coronaschutzmaßnahmen. Eine Vielzahl wirtschaftlicher Vorgänge war betroffen. Mich als freie Journalistin in Berlin, vor allem für Ballett zuständig, traf es wie der Blitz. Alle, die von Berufs wegen mit Livekultur zu tun haben, wurden plötzlich fast erwerbslos. Immerhin gab es von staatlicher Seite Coronahilfsgelder. Man beantragte sie alle paar Monate online, in Berlin war dafür die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig. Die Gelder hatten klingende Namen wie »Soforthilfe«, »Dezemberhilfe«, »Neustarthilfe«. Sie sollten einen Teil der Umsatzeinbußen ausgleichen. Ihre Höhe wurde am Umsatz des Jahres 2019 bemessen. Man musste Nachweise und Dokumente einreichen. Bei einem der Anträge erwarteten mich mehr als fünfzig Fragen. Bei Kontrollen wurden weitere Daten abgefragt. Nun stehe ich fest auf dem Boden der Gesetze. Meine Unterlagen, die ich bei der IBB einreichte, spiegelten meine wahren beruflichen Verhältnisse. Es ist nicht viel, was ich mit meiner Arbeit verdiene, aber es ist besser als nichts. Nach den Kriterien der IBB war ich als Soloselbständige sogar eine Musterkandidatin für die Hilfsgelder.

Ich führe seit 2014 meinen journalistischen Blog mit Magazinstruktur zum Thema Ballett. An guten Tagen habe ich fast zehntausend Leser, an schlechten einige hundert. Es handelt sich zweifelsfrei um ein journalistisches Portal. Mehr als 600 umfangreiche Rezensionen, Interviews und Reportagen waren schon 2019 dort kostenlos einsehbar. Heute sind es fast tausend.

Nichts zu schreiben

Als am 13. März 2020 die Opernhäuser und Theater, auch die Ballettstudios und Tanzschulen schlossen, betraf das mein Kerngeschäft. Wer sollte noch Texte über Ballettvorstellungen lesen, wenn es weder Premieren noch Neubesetzungen gab? Nur über den Coronablues zu berichten war zu deprimierend. Und bemühte Streams konnten das Livegeschäft nicht ersetzen. Auch die Musical- und Galaveranstalter, die Ballettschulen und Workshopanbieter, die bei mir inserierten, waren von der vorübergehenden Abschaffung ihrer Branchen getroffen. Ein großer Teil meiner Einnahmen brach weg.

Doch für den Staat, vertreten vom Berliner Landeskriminalamt (LKA Berlin), zählen nur Schuldzuweisungen. Schon im Oktober 2020 wurde beim LKA 34 in Berlin die »EG Corona« gegründet. Rund 30 Beamtinnen und Beamte ermitteln gegen diejenigen, die im Ruch stehen, beim Thema Corona betrogen zu haben. Nie wäre mir eingefallen, hier ins Raster der Ermittlungen zu geraten. Und die hohe Zahl der von Ermittlungen Betroffenen macht stutzig: Gegen mehr als 14.000 Verdächtige wurde und wird von der »EG Corona« allein in Berlin ermittelt. In keinem anderen Bundesland sind es so viele. Jochen Sindberg, Abteilungsleiter für Wirtschaftskriminalität beim LKA Berlin, sagte dem RBB: »Es fehlten einfache Kontrollmechanismen.« Aber stimmt das?

Mein Ballett-Journal war und ist zu jeder Tages- und Nachtzeit einsehbar. Meine bei der IBB eingereichten Steuerbescheide und peniblen Auflistungen von Einnahmen und Ausgaben konnte man nachrechnen und überprüfen. Meine ebenfalls auf Anfragen der IBB eingereichten Erklärungen, inwiefern ich von den Schließungen der Kulturstätten betroffen war, sind nachvollziehbar. Presseausweise, Kontoauszüge – alles war korrekt. Aber ausgerechnet meine eigene Bank, die Unicredit Bank AG/Hypovereinsbank, denunzierte mich. Sie meldete der Polizei, ich hätte ein Guthaben und sei deshalb nicht berechtigt, Coronahilfsgelder zu erhalten. Wie bitte? Mit privatem Geld auf dem Konto hatten diese Hilfen ausdrücklich nichts zu tun. Mit Spenden ohne Gemeinnützigkeitsstatus übrigens auch nicht. Es ging ja nicht um Sozialhilfe, sondern um einen rein umsatzbezogenen Ausgleich.

Sonst hätten auch alle hochkarätigen Theater- und Klubbetreiber, Künstler und Galeristen, Stars und Sternchen ihren Luxus hergeben müssen, um keine staatliche Hilfe zu beanspruchen. Motto: Verkauft Haus und Hof, plündert eure Konten, verramscht die Perlenketten und den Porsche – vielleicht überlebt ihr dann Corona. Dagegen standen die Coronahilfen. Und es sollte nicht nur den Millionären geholfen werden. Sondern auch kleinen Soloselbständigen wie mir. Meine Bank machte da aber offenkundig Unterschiede. Sie zeigte nicht Tausende ihrer Kunden an. Aber mich. Der Grund ist noch unklar.

Dem Staat kam jede Denunziation gelegen. Erst hatte er ab 2020 Hilfe angeboten, dann witterte er ein dickes Geschäft. Im Sommer 2023 flatterte mir der Bescheid einer Berliner Staatsanwältin ins Haus, des Inhalts, sie würde gegen mich wegen Subventionsbetrugs ermitteln. Auffallend waren die in sich haltlosen Begründungen. Ich hatte so etwas von einem Rechtsstaat nicht erwartet. Absurd war die Behauptung, als Onlinejournalistin sei ich nicht berechtigt gewesen, Coronahilfsgelder zu erhalten. Diese Spaltung der Journalisten geht rechtlich nicht. Es gibt uns in gedruckten Zeitungen, im Funk, im Fernsehen und im Internet. Wir sind gleich zu behandeln, sofern wir professionell publizieren. Die IBB hatte ja auch extra nach meiner Website gefragt. Zudem sind heutzutage fast alle Profijournalisten auch Onlinejournalisten. Und ich schreibe auch in Zeitungen wie der jungen Welt.

Die IBB hat denn auch nie nur einen Cent von mir zurückverlangt. Das hätte sie aber getan, wenn sie an meinen Angaben und Nachweisen gezweifelt hätte. Sie hätte auch Rückzahlungen verlangt, wenn mein Umsatz in den Coronajahren ähnlich hoch wie zuvor gewesen wäre. Sie verlangte aber keine Rückzahlung. Warum also wurde gegen mich ermittelt?

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Nicht nur der Kulturbetrieb selbst, sondern auch die darüber schreibenden Journalisten waren plötzlich ohne Erwerb

Spezialisten am Werk

Obwohl ich alle Behauptungen der Berliner Staatsanwältin mit erläuterten Beweisen fachgerecht widerlegte, erhielt ich Mitte Dezember 2023 einen Strafbefehl: ein Urteil mit verkürztem Verfahrensweg. Die Richterin vom Amtsgericht Tiergarten gab sich in ihrer Urteilsfindung unter dem langatmigen Aktenzeichen (329 Cs) 244 Js 1144/23 (144/23) anscheinend viel Mühe, überhaupt nicht auf die ohnehin entkräfteten Mitteilungen der Staatsanwaltschaft einzugehen.

Der Vorwurf lautete weiterhin Subventionsbetrug. Als Grund wurde jedoch – ein Bubenstück – behauptet, Einnahmen und Einkünfte von 2019 seien bei mir nicht dasselbe. Ich hätte »wahrheitswidrig« höhere Einnahmen angegeben, als ich Einkünfte hatte. Mal ehrlich: Sind die bei Gericht ab und an besoffen? Man gab vor, den Unterschied zwischen Einnahmen, also Umsatz, und Einkünften, also Gewinn, nicht zu kennen. Dabei errechnet sich der Gewinn aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Die meisten Menschen wissen das. Dennoch kommt so eine Sache vom Staat? Als Zeuge wurde ein Kriminalkommissar B. vom LKA 34, EG Corona, genannt. Ein Spezialist.

Die von mir schon im August 2023 beantragte Akteneinsicht nach Paragraph 147, Absatz 4 StPO, auf die ich einen Rechtsanspruch hatte, erhielt ich ohne Anwalt jedoch nicht. Auch das war ein Verstoß gegen meine Rechte. Erst mit einem wirklich hervorragenden Anwalt kam, wenn auch über Umwege, die Akte. Der exzellente Strafverteidiger, ein Wirtschaftsrechtsexperte wie aus dem Bilderbuch, residiert in einer Kanzlei unweit des Gerichts in Berlin-Moabit. Er wollte meine Akte abholen lassen und digitalisieren. Doch er erhielt einen Zahlungsbescheid. Demnach hatte das Gericht die Akte abgeschickt. Sie kam nur nie an.

Ich schob Panik. Der Anwalt beruhigte: So etwas komme vor. Souverän wies er den Zahlungsbescheid zurück und verwies auf die beantragte Abholung der Akte. Schließlich bekam er sie. Ich hatte endlich Einblick in die Gedankenwelt des Spezialisten B. von der »EG Corona«, von der manche Medien praktisch jedes Wort ungeprüft übernehmen. In meiner Akte überlegt B., welche rätselhafte Differenz wohl zwischen Einnahmen und Einkünften stehe. Das Zauberwörtchen »Betriebsausgaben« war dem Beamten gänzlich entfallen. Tatsächlich überlegte B. auch, ob vielleicht die Höhe meiner Coronahilfen falsch berechnet worden sei. Ich wundere mich, dass er nicht an meinem Geburtsdatum oder meinem Geschlecht zweifelte. Hatte ich da nichts wahrheitswidrig behauptet? Und obwohl B. feststellte, dass Privatguthaben kein Hindernis für den Bezug von Coronahilfen war, proklamierte er weiter, in zwei Fällen sei das unklar. Wie unsinnig.

Werden Leute nun verhaftet, weil der Staat gültige Fakten einfach verschweigt? Wird die Erde wieder zur Scheibe? Der Strafbefehl enthielt eine Androhung von Knast. Was aber Umsatz ist und was Gewinn, darf man staatlich offenbar verdrehen. Anwälte indes wissen: Richter lesen die Strafbefehle nicht, die sie unterzeichnen. Auch die Staatsanwälte geben sich mit Kleinigkeiten wie Inhalten kaum ab. Sie picken sich irgendeinen Stuss aus den Akten und versuchen ihr Glück damit. In meinem Fall war das abstrus. Ich sollte zudem fast doppelt soviel zahlen, wie ich als Coronahilfe in zwei Fällen erhalten hatte. Maßlos. Und das nur, weil ich alles richtig gemacht hatte.

Bis vors Gericht

Tatsächlich läuft es so ab: Der Staat hofft, man sei am Einspruch gegen den Strafbefehl innerhalb von 14 Tagen verhindert. Oder man habe Angst vor dem Verfahren. Dann zahlen auch Unschuldige. Ich hätte 3.000 Euro Strafgeld plus 4.400 Euro von den Coronahilfen sowie die Verfahrenskosten leisten müssen. Hätte ich mich geweigert, wäre ein Haftbefehl denkbar gewesen. Damit brüstet sich die »EG Corona«: dass sie Haftbefehle erwirkt.

Ich konnte die beweislegenden Dokumente, im Einspruchsschreiben erläutert, fristgerecht einreichen. Denn in meinen Steuerunterlagen für 2019 sind Einnahmen, Ausgaben und Einkünfte einzeln verzeichnet. Aber ob das Gericht die Rechtslage wahrnimmt? Ich hatte berechtigte Zweifel. Denn trotz der Beweislage wurde ein Termin für eine Hauptverhandlung anberaumt.

Mein Anwalt Albrecht Popken war meine Rettung. Erst besorgte er uns die Akteneinsicht, dann verfasste er einen brillanten, alle wichtigen Fakten kurz subsumierenden Schriftsatz. Am 10. April dieses Jahres stand ich morgens um zehn Uhr vor Gericht. Anwalt Popken war gut drauf. Ich auch. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass ich unschuldig bin. Nach wenigen Minuten war die Sache der Richterin schon peinlich. Trotzdem wurden die beweislegenden Dokumente fürs Protokoll noch mal durchgegangen. Man musste vortreten und erläutern. Die Angst, dass gleich eine grundlose Kehre in der Beweisführung käme – wie es mehrfach in der Akte geschehen war – blieb.

Dann beantragte die Staatsanwältin Freispruch. Endlich. Mein Anwalt schloss sich an. Ich durfte laut sagen, dass ich diese Anträge gern unterstützen würde. Und ich erhielt – im Stehen – meinen Freispruch. Okay. Aber acht Monate lang hatte ich den bedrückenden Eindruck, der Rechtsstaat sei nur noch Glücksache. Wie viele Menschen so behandelt werden, weiß ich nicht. Ich bin wohl kein Einzelfall. In etlichen Medien gibt die »EG Corona« nur Erfolge an. Beschuldigte oder Verurteilte kommen dort nie zu Wort. Ich nenne das trügerisch.

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