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Aus: Ausgabe vom 25.05.2024, Seite 10 / Feuilleton
Bienen

Kein Erbarmen: Die Drohne

Von Marc Hieronimus
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Die Leichen frisst der Igel: Drohne

Die Drohne ist heute als Spiel- und vor allem Tötungswerkzeug in aller Munde. Dabei ist zunächst gar nicht klar, warum sich für die unbemannten Flugobjekte überhaupt das Wort Drohne eingebürgert hat. Mit Bienen verbindet man Positives, Drohnenstich dagegen würde keiner essen, die Drohne Maja keiner gucken. In der Tierwelt sind Drohnen eher bemitleidenswerte Geschöpfe. Das faule, in Maurice Maeterlincks Worten »schamlos müßige, gefräßige, unsaubere, lärmende, grobe, unersättliche« Bienenmännchen, das nach einem kurzen, aber genussreichen Leben vor der Zeit sein Ende findet, fliegt meist nur nutzlos umher und kommt nicht zum Zuge.

Im Paarungsflug schafft es einer von Hunderten dieser Herren, seinen einzigen Lebenszweck zu erfüllen und der Prinzessin seinen Samen zu schenken, aber um den Preis einer tödlichen Verstümmelung: Sein Fortpflanzungswerkzeug bleibt mit einem Gutteil seines Leibes in der zukünftigen Königin stecken und er verendet.

Seinen Kollegen geht es nicht viel besser. Wenn nämlich die Paarungszeit zu Ende und die neue Königin gekrönt und begattet ist, gibt es für die Drohnen kein Erbarmen. »Die Bienen fallen über die Männchen her«, schreibt Brehm, »jagen sie im Stocke allerwärts hin, treiben sie in eine Ecke und sperren sie vom Futter ab, so dass sie elendiglich verhungern müssen; oder beißen sie, zerren sie an den Flügeln oder sonstwo zum Flugloche hinaus; auch stechen sie dieselben in noch kürzerem Verfahren nieder.« Die Leichen frisst der Igel. Ein einziger Auftrag also, ansonsten viel Herumschwirren unter lautem Brummen (englisch »drone«), kaum eine Drohne kommt durch, am Ende steht Vernichtung. Doch, eigentlich logisch, der Name.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Klaus W. aus Leipzig (25. Mai 2024 um 11:22 Uhr)
    Das Bild zeigt wahrscheinlich eine Schwebfliege.

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