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24.04.20241 Leserbrief
- → Antifaschismus
Paare nach Besuch in Braunau angezeigt
Wien. Zwei Paaren aus Deutschland hat der Besuch des Geburtshauses von Adolf Hitler im österreichischen Braunau am Inn Anzeigen wegen sogenannter Wiederbetätigung eingebracht. Zwei Schwestern und ihre Partner sollen am Sonnabend für Fotos posiert haben. Dabei soll eine der Frauen den Hitlergruß gezeigt haben, wie die Polizei am Sonntag abend mitteilte. Rund um den 20. April, Hitlers Geburtstag, führt diese Schwerpunktkontrollen durch. Auf dem Handy einer Beschuldigten habe es einen »einschlägigen Chatverlauf« gegeben, in dem »Nachrichten und Lichtbilder mit Bezug zum Nationalsozialismus« verschickt worden seien. Die Frauen sowie die beiden Männer wurden nach dem Verbotsgesetz angezeigt. (AFP/jW)
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Onlineabonnent*in Rainer Döhrer aus 36456 Barchfeld/ Werra 24. Apr. 2024 um 18:23 UhrDas Zeigen des Hitlergrußes gilt in der Bundesrepublik Österreich als Wiederbetätigung und wird nach dem Verbotsgesetz in diesem südlichen Nachbarland verfolgt. Deutsche Staatsbürger sollten diese Kenntnis besitzen; am Geburtshaus des Führers der grausamen deutsch-faschistischen Diktatur in Braunau lässt diese Tat auf eine bewusste Handlung dieser vier Deutschen schließen. Bekanntlich fielen dieser blutigen Schreckensherrschaft zwischen 1933 und 1945 durch Massenrepressalien, Eroberungskriege, industrielle Massenvernichtung 60 Millionen Frauen, Männer und Kinder zum Opfer. Am 20. April habe ich eine Geldspende an die Lagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora e.V. überwiesen. Aus meinem Geburtsort Barchfeld/ Werra sind drei Männer, zwei Kommunisten und ein Jude, im KZ Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar unter den Folgen der Zwangsarbeit und Willkürherrschaft der SS umgekommen. Von Juli 1937 bis zum 11. April 1945, dem Tag der Selbstbefreiung und Befreiung der Häftlinge durch Kampftruppen der US-Streitkräfte, wurden 56.000 Menschen aus zahlreichen Ländern Europas allein in diesem Konzentrationslager Opfer des Faschismus. Rainer Döhrer, Barchfeld/Werra
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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