4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 19.03.2024, Seite 15 / Natur & Wissenschaft

Hohe Belastung durch Weichmacher

Recklinghausen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) in Nordrhein-Westfalen hat in einer Mitteilung auf gesundheitsgefährdende Zustände durch Weichmacher hingewiesen. Demnach seien viele Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft einem Weichmacher ausgesetzt, der schon seit längerer Zeit nicht mehr im Umlauf sein sollte. Konkret geht es dabei um die Substanz Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP). Offenbar ist sie weiterhin in verschiedenen Sonnencremeprodukten enthalten. Di-n-hexyl-Phthalat verwandelt sich beim Abbau im menschlichen Organismus in Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), durch das die Fortpflanzungsorgane männlicher Föten während der Schwangerschaft geschädigt werden können. Zudem ist die Verbindung allgemein gesundheitsschädlich. EU-Richtlinien zufolge ist der Weichmacher seit 2013 verboten. Er darf weder in Kosmetikprodukten noch in Kinderspielzeug und Materialien enthalten sein, in denen Lebensmittel verpackt sind. Das Lanuv hatte 2023 trotz der scheinbaren Regelung durch das Verbot eine Untersuchung eingeleitet und dabei MnHexP im Urin mehrerer Testpersonen gefunden. In einer weiteren Untersuchung wurden 150 Kindergartenkinder getestet, man fand bei 60 Prozent der Kinder Spuren des Weichmachers. (jW)

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