Netzagentur verpflichtet erstmals Anbieter zur Internetversorgung
Bonn. Im Rahmen des sogenannten Rechts auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen. Der genaue Ort wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens.
Der betroffene Haushalt beruft sich auf das »Recht auf schnelles Internet«, das noch von der Regierung von Angela Merkel (CDU) auf den Weg gebracht wurde. Im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Diese Werte sind niedrig. Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche Verbesserung.
Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Derzeit gibt es in Deutschland schätzungsweise 400.000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten.
Das Gesetz sieht vor, dass der Internetzugang »erschwinglich« sein muss – nach den Vorstellungen der Bundesbehörde darf die Leitung nicht teurer sein als circa 30 Euro im Monat. In dem Beschwerdeverfahren des betroffenen Haushalts wurden mehrere Anbieter gefragt, ob sie einen Internetzugang zu diesem Preis ermöglichen wollen. Da sich keiner der Anbieter dazu bereit erklärte, erfolgte nun die Anordnung der Netzagentur, gegen die eine Klage möglich ist. (dpa/jW)
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