Verwaltungsgericht bestätigt Dekret zu Mehrarbeit für Lehrer

Magdeburg. Die vom Land Sachsen-Anhalt verfügte Mehrarbeit für Lehrkräfte ist vorläufig für rechtens erklärt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte am Donnerstag zwei Anträge gegen die sogenannte Vorgriffsstunde ab. Die im vergangenen Jahr eingeführte Regelung sieht vor, dass Lehrkräfte fünf Jahre lang eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche erteilen müssen. Die Stunden können ausbezahlt oder auf einem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Ab 2033 sollen sie abgebaut werden können. So will das Land dem Lehrkräftemangel entgegenwirken.
Dagegen wandten sich eine Gesamtschullehrerin und ein Gymnasiallehrer. Es handle sich um eine Erhöhung der Arbeitszeit, nicht um eine Verlagerung, argumentierten sie. Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht. Es gebe keinen Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach die wöchentliche Arbeitszeit nicht höher sein dürfe als 40 Stunden oder die Lebensarbeitszeit nicht phasenweise unterschiedlich bestimmt werden dürfe, erklärte es. Auch das Gleichheitsgebot werde nicht verletzt.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begrüßte die Entscheidung und sah seine »innovative Bildungspolitik« gestärkt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft meinte recht konsterniert: »Die katastrophale Unterrichtsversorgung im Land Sachsen-Anhalt kann offensichtlich einfach dadurch beseitigt werden, dass die Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte per Dekret erhöht wird.«
Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
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