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AfD-Jugend unterliegt gegen Bundesamt

Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der AfD als »gesichert extremistische Bestrebung« einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht. Bislang hatte der Verfassungsschutz die Junge Alternative (JA) als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass die Junge Alternative als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« eingestuft und behandelt werde. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewehrt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.02.2024, Seite 15, Antifaschismus

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